Der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt ausdrücklich den von der Koalition beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes als wegweisend für die Ausbreitung von freiem WLAN. Mit der Abschaffung der Störerhaftung sorgt der Gesetzgeber nun für Rechtssicherheit, indem er die bisher nur in Deutschland geltende Vorschrift zurücknimmt, die einen Betreiber von WLAN-Infrastruktur für das Surfverhalten der Nutzer haften lässt. Er kommt damit endlich den Empfehlungen vieler Sachverständiger nach. Auch die IfKom haben gefordert, WLAN-Betreiber als Infrastruktur-Zugangsanbieter anzusehen und nicht für die darauf transportierten Inhalte verantwortlich zu machen. Letzter Auslöser war offensichtlich die Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof, nach der Hotels, Restaurants und andere Anbieter auch hierzulande einen WLAN-Anschluss ohne eine Beschränkung anbieten könnten.
Mit diesem Schritt wird nach Auffassung der IfKom nunmehr der Weg für eine Verbreitung der WLAN-Angebote in Deutschland freigemacht und somit ein wichtiger Punkt der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ der Bundesregierung abgearbeitet. Dort wurde bereits festgelegt: „Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern“ und: „Wir werden Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANs im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften“.
Mit der Umsetzung des Beschlusses werden die bisherigen Schranken für den Ausbau von Hotspots in Restaurants, Geschäften und anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen beseitigt. Die IfKom sehen die Ausbreitung von freien WLAN-Zugängen als wichtige Voraussetzung an, damit Deutschland bezüglich der Vernetzung im Zeitalter der Digitalisierung den Anschluss nicht verliert.