IfKom: Auch Fernsehen via Internet bedarf eines modernen EU-Regelungsrahmens!

Neben dem linearen Fernsehen verfolgen immer mehr Menschen die Nachrichten oder ihre Lieblingssendung über das Internet. Die verschiedenen technischen Plattformen sind jedoch rechtlich völlig unterschiedlich geregelt. Aus Sicht der Ingenieure für Kommunikation
(IfKom e. V.) muss die EU-Kommission jetzt die Chance nutzen, im Rahmen ihres Verordnungsentwurfes zur Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen eine technologieneutrale Ausgestaltung der Verwertungsrechte vorzunehmen.

Mit zunehmender Digitalisierung und einem besser ausgebauten breitbandigen Übertragungsnetz eröffnen sich neue innovative Diensteangebote. Die technischen Möglichkeiten erlauben die Verbreitung von Sendungen über unterschiedliche Technologien. Diese Entwicklung hat jedoch in den rechtlichen Regelungen noch keinen ausreichenden Niederschlag gefunden. Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission vom 14. September 2016 greift zu kurz und schließt Weitersendedienste, die über das offene Internet angeboten werden, aus. Die IfKom unterstützen daher die Forderung von ARD, ZDF und weiteren Verbänden wie eco, ANGA und Bitkom, nach gesetzgeberischen Maßnahmen, mit denen die Rechte zur Weitersendung von TV- und Hörfunkprogrammen geregelt werden, und zwar unabhängig davon, welche Technologie oder Infrastruktur für die Weitersendung genutzt wird. Die Rechteklärung sollte dabei gebündelt über Verwertungsgesellschaften erfolgen.

Aufgrund der Problematik des Rechteerwerbs gibt es heute nur wenige legale IP-basierte Weitersendedienste über das offene Internet. Denn die Betreiber solcher Weitersendedienste sehen sich in der Lizenzierungspraxis einer unüberschaubaren Anzahl ihnen nicht bekannter Rechteinhaber gegenüber. Abhilfe könnte das bewährte Modell im Bereich der Kabelweitersendung bieten. Dort funktioniert die Rechteklärung gebündelt über Verwertungsgesellschaften bereits seit über 20 Jahren. Der Verbraucher erwartet, dass er flexibel TV- und Hörfunkprogramme empfangen kann – egal an welchem Ort, mit welchem Endgerät und über welche Ãœbertragungstechnik. Diesen heutigen digitalen technischen Möglichkeiten sollte die EU für den digitalen Binnenmarkt mit einer kollektiven Rechteklärung nachkommen, wie sie seit Jahrzehnten für die Kabelweitersendung gilt.

Zugleich kann den illegalen Weitersendediensten über das offene Internet mit attraktiven, den Verbraucherbedürfnissen entsprechenden legalen Angeboten Einhalt geboten werden. Hierfür muss der europäische Gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, die sowohl die Vergütung der Rechteinhaber regeln als auch Interessen der Rechteverwerter sicherstellen.