Die idealo internet GmbH („idealo“) hat beim
Landgericht Berlin eine Schadensersatzklage in Höhe von rund einer
halben Milliarde Euro gegen Google wegen Missbrauchs seiner
marktbeherrschenden Stellung eingereicht.
Inhalt der Klage
Gestützt ist die Klage auf Googles Missbrauch seiner
marktbeherrschenden Stellung als Suchmaschinenbetreiber, um Googles
eigenen Preisvergleichsdienst im Markt durchzusetzen.
Die in der Klage geforderte Schadensersatzsumme wird von idealo
mit rund einer halben Milliarde Euro (inklusive Zinsen) beziffert.
idealo behält sich vor, diesen Betrag im Laufe des Verfahrens – nach
entsprechender Auskunftserteilung durch Google – auch zu erhöhen.
idealo erwartet einen sich über mehrere Jahre und Instanzen
erstreckenden Rechtsstreit.
Die EU-Kommission beschäftigt sich seit knapp 10 Jahren mit der
Rechtswidrigkeit von Googles Bevorzugung seines eigenen Produkt- und
Preisvergleichsdienstes. Durch die prominente Positionierung an der
Spitze der Google-Suchergebnisse und die gleichzeitige Herabstufung
von Konkurrenzangeboten verschafft Google seit 2008 seinem
Preisvergleich einen unrechtmäßigen und wettbewerbswidrigen Vorteil.
Erschwerend kommt hinzu, dass Googles Produkt- und
Preisvergleichsdienst aufgrund seiner geringen Qualität und dem
Fehlen eigener Inhalte bis heute legal keine Chance hätte, in den auf
Relevanz basierten Suchergebnissen von Google eine Top-Platzierung zu
erlangen. Im Google-Management wurde schon früh erkannt, dass Googles
Preisvergleichsdienst „einfach nicht funktioniert“ („simply doesn–t
work“*. Google platziert seinen Dienst in Kenntnis dieser Umstände
und ohne Berücksichtigung dieser Schwächen in den Suchergebnissen
oberhalb der Angebote der Konkurrenz: „Folgendes haben wir
vereinbart: * Die PS onebox [Product Universal] sollte immer dann
ausgelöst und in den Suchergebnissen ganz oben angezeigt werden, wenn
das Top-Ergebnis von einem anderen Produkt- und Preisvergleichsdienst
stammt…“ („Here is what we all agreed to: * The PS onebox [Product
Universal] should trigger at the top any time the top result is from
another comparison shopping engine…“)**. idealo und anderen
Produkt- und Preisvergleichsdiensten wird so die Möglichkeit
genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen und vom
Verbraucher adäquat wahrgenommen zu werden.
Damit verstößt das Unternehmen gegen das europäische und nationale
Kartellrecht. Die EU-Kommission belegte Google deswegen bereits 2017
mit einem Rekordbußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro und wies
darauf hin, dass Wettbewerber Schadensersatz vor den nationalen
Gerichten einfordern können.***
Fortgesetzter Marktmissbrauch
Aus Sicht von idealo hält der Missbrauch weiterhin an, da Google
keine ausreichenden Schritte unternommen hat, um für eine
Gleichbehandlung aller Produkt- und Preisvergleichsdienste zu sorgen.
Nach wie vor platziert Google seinen Dienst ganz oben in den
Suchergebnissen und verschafft sich einen unrechtmäßigen Vorteil. Für
idealo ist die Klage deshalb ein logischer Schritt und eine
notwendige Ergänzung zu dem Verfahren der EU-Kommission in idealos
Bemühen für einen fairen Wettbewerb und Preistransparenz für den
Verbraucher. idealo begleitet weiterhin intensiv das fortlaufende
EU-Kommissionsverfahren gegen Google und nimmt über seine
Tochteruntergesellschaft Visual Meta GmbH (Ladenzeile.de) auch als
Nebenintervenient gegen Googles Berufung vor dem Europäischen Gericht
erster Instanz teil – gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland,
dem Europäischen Verband der Verbraucherschutzverbände BEUC und
vielen weiteren betroffenen Unternehmen und Unternehmensverbänden.
„Ein fairer Wettbewerb im Internet ist nur möglich, wenn
Monopolisten wie Google andere Marktteilnehmer nicht zugunsten
eigener Angebote benachteiligen dürfen. Wir wollen mit dem Verfahren
ein Zeichen setzen, dass sich gegen das rechtsmissbräuchliche
Verhalten von Google zur Wehr gesetzt werden kann. Das Verhalten von
Google gefährdet die Angebotsvielfalt und Innovation im Internet und
missbraucht das Vertrauen der Verbraucher. Die Schadenersatzklage ist
für uns ein notwendiger und folgerichtiger Zwischenschritt in unserem
Engagement für einen fairen Wettbewerb und Diversität im Markt sowie
Preistransparenz für die Verbraucher“, sagt Dr. Philipp Peitsch,
Geschäftsführer von idealo.
*Email eines Google Managers vom 27. Februar 2007: „Froogle simply
doesn´t work“, zitiert in Randnummer 490 der
EU-Kommissionsentscheidung. Übersetzt: „Froogle funktioniert einfach
nicht.“ Der Preisvergleich von Google hieß damals noch „Froogle“ und
wurde bald darauf in „Google Products“ umbenannt.
**E-Mail eines Google Managers vom 9. Juli 2009, zitiert in
Randnummer 390 der EU-Kommissionsentscheidung.
***U. a. in der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 27.6.2017
zu den Folgen seiner Entscheidung: „Außerdem drohen Google
zivilrechtliche Schadenersatzklagen, die von seinem
wettbewerbswidrigen Verhalten betroffene Personen oder Unternehmen
vor den Gerichten der Mitgliedstaaten einlegen könnten. Die neue
EU-Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen
macht es für die Opfer von Kartellrechtsverstößen einfacher,
Schadensersatz zu erhalten.“
Über idealo
idealo ist eine der führenden europäischen Produkt- und
Preisvergleichsplattformen mit monatlich 16 Millionen Nutzern allein
in Deutschland und damit Preisexperte im Onlinehandel. Auf idealo.de
können Verbraucher über 350 Millionen Angebote von mehr als 50.000
Händlern vergleichen. idealo wurde im Jahr 2000 gegründet und ist
heute in insgesamt sechs Ländern (Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Italien, Österreich und Spanien) als Preisvergleich
vertreten. Rund 800 Mitarbeiter aus etwa 40 Nationen arbeiten am
Standort Berlin-Kreuzberg. idealo ist eine Mehrheitsbeteiligung der
Axel Springer SE.
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