IAA-Symposium zur Novellierung des Fahrerlaubnisrechts / EU-Führerschein stellt Hersteller und Fahrer vor Herausforderungen

„Wir brauchen ein Fahrerlaubnisrecht, das
transparent, flexibel, kostenbewusst, unbürokratisch und rechtssicher
ist – in einem Wort praxisgerecht“, sagte Christian Labrot,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und
Logistik e.V. (BWVL) auf einem Symposium zur Novellierung des
Fahrerlaubnisrechts auf der 63. IAA Nutzfahrzeuge in Hannover. „Doch
das ist bei den neuen EU-Vorgaben leider nicht der Fall. Ihnen
mangelt es vor allem an Transparenz, Anwendbarkeit und Flexibilität.“
Diese Richtlinien betreffen allein in Deutschland mehr als 773.000
Fahrzeugführer.

Zu der Fachveranstaltung mit dem Titel „Novellierung des
Fahrerlaubnisrechts – Welche Fahrzeugkombinationen sind zukünftig
möglich?“ hatten der Verband der Automobilindustrie (VDA) und die
Arbeitsgemeinschaft Nutzfahrzeuge, Karosserie- und Fahrzeugbau (ARGE
NKF) eingeladen. Anlass der Diskussion der rund 50 Teilnehmer war die
Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
den Führerschein vom 20. Dezember 2006, die bis 2013 in nationales
Recht umgesetzt werden muss. Bereits im Januar des kommenden Jahres
sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz
vorzulegen. Außer Christian Labrot hielten Jörg Biedinger,
Produktmanager Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität GmbH & Co. KG, Peter
Glowalla, 1. Stellvertretender Vorsitzender der Bundesvereinigung der
Fahrlehrerverbände e.V. (BVF), und Reinhard Eggers,
Geschäftsführender Gesellschafter der Eggers Fahrzeugbau GmbH und
Vorsitzender des Vorstands der ARGE NKF, die Fachvorträge. Im
Anschluss folgte eine Podiumsdiskussion über die europäische
Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts. Moderiert wurde das Symposium
von Dietmar Fund, Chefredakteur der Fachmedien „Fahrschule“,
„Fahrlehrer-Brief“ und „Taxi“ im Verlag Heinrich Vogel.

Die Novellierung des Fahrerlaubnisrechts betrifft die Hersteller
und Betreiber von Nutzfahrzeugen hinsichtlich der an das
Fahrerlaubnisrecht anzupassenden Fahrzeuge, einschließlich der
Nutzfahrzeug-Kombinationen mit Anhängern bzw. Sattelanhängern.
Insbesondere im Bereich der Individuallösungen von Nutzfahrzeugen,
die auch mit den „kleineren“ Fahrerlaubnisklassen (BE bzw. C1E)
gefahren werden dürfen – wie etwa der sogenannte „kleine Sattelzug“
-, ist die Novellierung des Fahrerlaubnisrechts von erheblicher
Bedeutung. „Hier sind die Fahrzeug- sowie Anhänger- und
Aufbautenhersteller gefordert, ihre Fahrzeuge so anzupassen, dass sie
von ihren Kunden weiterhin flexibel und zuverlässig eingesetzt werden
können und den Anforderungen effizienter Transportlösungen nach wie
vor gerecht werden“, sagte Dr. Kay Lindemann, Mitglied der
VDA-Geschäftsführung, der die Veranstaltung eröffnete.

Diese besonderen Herausforderungen müssten bei der Gesetzgebung
berücksichtigt werden. „Die weitere europäische Harmonisierung des
Fahrerlaubnisrechts bietet große Chancen, mit innovativen
Fahrzeugkombinationen zu einer effizienten, flexiblen und
zukunftssicheren Bewältigung des Straßengüterverkehrs beizutragen.
Daher sollte die Umsetzung der 3. Fahrerlaubnisrichtlinie in
nationales Recht vielfältige und sinnvolle Fahrzeugkombinationen
zulassen, um sinnvolle Logistik- und Transportaufgaben, auch und vor
allem mit „kleineren“ Fahrerlaubnisklassen zu ermöglichen“, betonte
Lindemann.

Jörg Biedinger und Peter Glowalla gaben in ihren Referaten einen
Überblick über die derzeit gültigen 17 Fahrzeugklassen und die daraus
resultierenden Führerscheine. Beide bewerteten die derzeitigen
Regelungen als sehr kompliziert und wiesen darauf hin, dass die neue
EU-Richtlinie noch zu einer Verschärfung führen wird. Aufgrund
verschiedener Änderungen bei den Anhängerregeln und zahlreicher
Ãœbergangsbestimmungen werde es in Zukunft noch schwieriger sein
festzustellen, für welchen konkreten Transport welche Fahrerlaubnis
nötig ist, so Biedinger. „Das Fahrerlaubnisrecht ist undemokratisch
und unübersichtlich“, sagte Peter Gowalla. „Jeder hat grundsätzlich
das Recht auf individuelle Mobilität. Die Praxis zeigt aber, dass
viele Fahrer nicht genau wissen, für welche Fahrzeuge ihr
Führerschein genau gilt.“

Ansprechpartner:
Eckehart Rotter
VDA
Abteilung Presse
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