Für Kampfhunde besteht in den meisten Bundesländern eine gesetzliche Regelung zur Hundehaftpflicht. Damit soll im Schadensfall gewährleistet sein, dass Opfer von Hundeattacken ihre Forderungen nach Schmerzensgeld und Schadensersatz befriedigen können. Doch in den wenigsten Fällen treten bei Hundeattacken Kampfhunde in Erscheinung, vielfach handelt es sich um Mischlingsrassen, die nicht zwingend mit einer Hundehaftpflicht geschützt werden müssen.
Zu einem schweren Zwischenfall kam es am vergangenen Dienstag in Bad Wildungen. Dort wurde eine schwangere Frau mit ihrem sechsjährigen Sohn auf dem Schulweg von einem Jagdterrier angegriffen. Durch Passanten konnte der Hund gebändigt werden. Mit dem Einverständnis des Hundehalters wurde das Tier eingeschläfert, nun folgen noch die Schadensersatzforderungen der geschädigten Mutter. Hier zeigt sich, dass die Hundehaftpflicht unverzichtbar ist, um auf Schmerzensgeldansprüche reagieren zu können.
Ein Strafprozess vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen hat für eine Hundehalterin eine Geldstrafe von 1.400 Euro zur Folge gehabt. Ihre Hunde haben das Grundstück durch die marode Umzäunung verlassen können, in der Folge wurde eine Rentnerin durch Bisse der Hunde schwer verletzt. Die vorsitzende Richterin ging damit noch über das geforderte Strafmaß der Staatsanwaltschaft hinaus. Durch die monatelang andauernde Heilbehandlung ist mit erheblichen Schadensersatzforderungen zu rechnen. Ohne den Schutz der Hundehaftpflicht muss die geschädigte Seniorin wohl noch lange Zeit auf die Befriedigung ihrer Forderungen warten.
Bildquelle: Dudarev Mikhail, fotolia.de
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