Hundehaftpflicht: Auch in Berlin soll das Hundegesetz auf den Prüfstand

Hundehaftpflicht: Auch in Berlin soll das Hundegesetz auf den Prüfstand

Nach dem in Hessen schon seit einiger Zeit im Landtag über die Novellierung des Hundegesetzes debattiert wird, ist nun auch die Bundeshauptstadt bei dem Thema angekommen. Hintergrund ist eine Beißattacke auf einen 7-jährigen Jungen am vergangenen Wochenende. Der Ruf der Experten nach einem verbesserten Gesetz, u.a. mit der Hundehaftpflicht als Bestandteil, wird immer lauter.

Durch eine Sprecherin der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus wird gefordert, das bestehende Hundegesetz zu überarbeiten. Dabei soll auch der Interessenausgleich zwischen Hundehalter und Nicht-Hundehalter berücksichtigt werden. Diese Funktion kann durch die Hundehaftpflicht erfüllt werden.

CDU und SPD sind sich Berlin auch grundsätzlich einig, dass das Hundegesetz auf den Prüfstand gehoben werden muss. Dabei wollen die Parteien nach Auskunft der tierschutzpolitischen Sprecher aber keine Schnellschüsse produzieren. Ähnlich wie in Hessen, wo der CDU-Innenminister Boris Rhein noch mauert, ist also keine kurzfristige Lösung zu erwarten.

Dabei spielt der Aspekt der Hundehaftpflicht eine wichtige Rolle. Denn ob mit oder ohne Hundegesetz: Es wird immer wieder irgendwo zu einer Beißattacke kommen. Wichtig ist aber auch, dass die Opfer besser geschützt werden und die Aufwendungen schnell finanziell in den Griff zu bekommen sind. Das ist eben nur mit entsprechendem Versicherungsschutz, hier mit der Hundehaftpflicht, möglich. Immerhin, nach der Aussage eines Sprechers der CDU, soll der Faktor Mensch mit einbezogen werden. Hoffentlich bezieht sich das auch auf den Opferschutz.

Bildquelle: thraniwen, pixelio.de

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