HSH-Affären: Generalstaatsanwaltschaft Kiel weist die Beschwerde gegen die Einstellung des Roth-Ermittlungsverfahrens ab

Der ehemalige Chief Operating Officer
Frank Roth nimmt Stellung: „Ich begrüße die Entscheidung des
Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein, die groteske
Beschwerde der HSH Nordbank gegen die Einstellung des gegen mich
gerichteten Ermittlungsverfahrens wegen angeblicher Verletzung der
Geheimhaltungspflicht (§404 AktG) abzuweisen. Sie kommt für mich
alles andere als überraschend – ich betone dabei jedoch nochmals,
dass ich stets volles Vertrauen in die Tätigkeit der
Staatsanwaltschaft Kiel hatte und habe. Auszugsweise heißt es in der
Begründung der Beschwerdeabweisung:

– „…hinreichender Tatverdacht gegen ihn nicht begründet.
Vielmehr spricht einiges dafür, dass er Opfer einer Aktion
geworden ist, mit der falsche Spuren gelegt worden sind.“

– „Dabei bleibt zu Bedenken, dass der Zeuge Dr. Gößmann in anderem
Zusammenhang offenkundig die Unwahrheit gesagt hat.“

– „Vor diesem Hintergrund trägt auch das vermeintliche Tatmotiv
des Beschuldigten Roth nicht. Wenn es dazu heißt, der
Beschuldigte Roth habe gewusst, dass der Vorstandsvorsitzende
Prof.Dr. Nonnenmacher ihn bei nächstmöglicher Gelegenheit habe
aus dem Vorstand entfernen lassen wollen, Prof. Dr. Nonnenmacher
sei mithin die einzige Gefahr für sein weiteres Vorgehen im
Vorstand der HSH Nordbank gewesen, dann ergibt dies auch
umgekehrt einen Sinn. Prof.Dr. Nonnenmacher als
Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank hatte es nämlich selbst
im Zusammenwirken mit den übrigen Vorstandsmitgliedern nicht in
der Hand, den Beschuldigten Roth oder ein anderes
Vorstandsmitglied zu entlassen.“

– „Danach hätte eine – vermeintliche – Indiskretion des
Beschuldigten Roth hilfreich sein können, seine sofortige
Abberufung – ohne Abfindung – zu bewirken.“

Die Herren Kopper und Nonnenmacher sind damit nicht nur erneut
rechtlich, sondern auch moralisch gescheitert. Ich darf daran
erinnern, dass beide noch jüngst ihre große Zuversicht über den
Erfolg dieser Beschwerde zum Ausdruck gebracht haben. Zudem wirft
diese höchststaatsanwaltschaftliche Entscheidung in verschiedener
Hinsicht ein bezeichnendes Licht auf den kürzlich präsentierten
WilmerHale-Bericht – bemerkenswert ist dabei, dass die Abweisung
dieser Beschwerde durch den Generalstaatsanwalt das Datum 18.10.2010
trägt, die HSH Nordbank aber noch am 21.10.2010 ihr
„steuergeldfinanziertes Parteigutachten“, den WilmerHale-Bericht,
öffentlich zelebrierte, ohne dieses alleine ausschlaggebende
behördliche Ergebnis mitzuteilen.

Das Verfahren gegen mich bleibt folgerichtig eingestellt – meine
Unschuld ist erwiesen. Hingegen sehe ich mit Spannung und Zuversicht
den Ermittlungsergebnissen der Kieler Staatsanwaltschaft im laufenden
Verfahren gegen die damaligen HSH-Anzeigenerstatter wegen falscher
Verdächtigung meiner Person entgegen, ebenso wie den Ergebnissen
eines – laut einem Medienbericht – neuen Ermittlungsverfahrens gegen
die Prevent AG.

Mit der erfreulichen Entscheidung des Generalstaatsanwalts im
Rücken werde ich nun die vorbereitete Schiedsklage einreichen. Ich
bleibe für die HSH Nordbank grundsätzlich weiter ansprechbar,
wenngleich ich daran erinnern darf, dass zwei – auf Diskretion und
Gesichtswahrung – bedachte Einigungsangebote meinerseits
unverständlicherweise ohne entsprechende Resonanz blieben.

Ich appelliere in diesem Zusammenhang an den Aufsichtsrat und vor
allem an die Anteilseigner der HSH Nordbank, diesem unwürdigen
Spektakel durch die längst überfälligen personellen Konsequenzen bald
ein Ende zu setzen.“

Pressekontakt:
Stephan Holzinger, Sprecher Frank Roth
Holzinger Associates GmbH – Crisis & Litigation PR Advisors
Tel. +49 175 5930897
holzinger@holzinger-associates.com