Hostettler, Kramarsch&Partner: Top-Management-Vergütung in Deutschland: Wahrnehmung und Wirklichkeit

(DGAP-Media / 19.09.2012 / 11:15)

Top-Management-Vergütung in Deutschland: Wahrnehmung und Wirklichkeit

Ergebnisse einer repräsentative Bevölkerungsumfrage im Auftrag von hkp///
im Spiegel der Marktpraxis zu Vergütungsobergrenzen für Vorstände in
DAX-Unternehmen

Frankfurt am Main, 19. September 2012. Die Bevölkerung in Deutschland ist
grundsätzlichüberzeugt von den Vorteilen variabler, leistungsorientierter
Vergütungen und würde diese mehrheitlich auch für sich selbst in Anspruch
nehmen. Zugleich stehen aber die gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben
für die Top-Management-Vergütung, insbesondere für die Begrenzung der
Vergütungshöhen, in deröffentlichen Kritik. Die Unternehmenspraxis dagegen
zeigt: Die führenden börsennotierten Firmen Deutschlands entsprechen den
Anforderungen des Deutschen Corporate Covernance Kodex (DCGK) zur Arbeit
mit Vergütungsobergrenzen (CAPs) für den Fall außerordentlicher
Entwicklungen. Darüber hinaus haben sie freiwillig vielfältige Mechanismen
zur Begrenzung der individuellen Vergütungshöhen ihrer Top-Manager
implementiert.

Zu diesem Fazit kommt die auf Performance Management und Vergütung
spezialisierte Unternehmensberatung Hostettler, Kramarsch&Partner
(hkp///) auf Basis aktueller Studien: Einer nach 2011 zum zweiten Mal für
hkp/// durch die Marktforschungsinstitute GfK und Demoscope durchgeführten
Bevölkerungsumfrage zuröffentlichen Wahrnehmung von Management-Vergütung
in Deutschland; sowie einer aktuellen hkp/// Analyse zur Verbreitung und zu
den Mechanismen der Begrenzung von Vorstandsvergütungen auf Basis der
Geschäftsberichte der DAX-Unternehmen. Beide Analysen zusammen geben eine
Gesamtschau deröffentlich wahrgenommenen und tatsächlichen Situation in
puncto Top-Management-Vergütung in Deutschland.

Für hkp/// Managing Partner Michael H. Kramarsch zeigen die Ergebnisse, wie
weitöffentliche Wahrnehmung und Marktpraxis in Fragen der
Vergütungsbegrenzung auseinander liegen. –Auf der einen Seite sehen wir
eine der variablen Vergütung gegenüber aufgeschlossene Bevölkerung, die
aber den gesetzlichen und regulatorischen Neuregelungen zur
Vorstandsvergütung nicht traut. Ihr ist aber zugleich die konkrete
Situation in den Unternehmen nicht bekannt. Auf der anderen Seite gehen die
Unternehmen mit ihren Maßnahmen zur Vergütungsbegrenzungüber die
regulatorischen und gesetzlichen Vorgaben hinaus, präsentieren in diesem
sensiblen Thema aber ihre Botschaften nicht klar und offensiv genug.– Der
Vergütungs- und Corporate-Governance-Experte erkennt in der kritischen
Haltung der Bevölkerung daher in erster Linie ein Vermittlungsthema. –Wir
haben in Deutschland kein –Systemproblem– Top-Management-Vergütung, sondern
vor allem ein Vermittlungsproblem, das vor allem die Unternehmen und ihre
Aufsichtsräte in Angriff nehmen müssen–, so Michael H. Kramarsch.

Die Wahrnehmung von Management-Vergütung in Deutschland
Die repräsentative Bevölkerungsumfrage im Auftrag von hkp/// belegt eine
intensive und differenzierte Auseinandersetzung der deutschenÖffentlichkeit mit dem Thema Management-Vergütung. So befürwortet wie im
Vorjahr eine klare Mehrheit der Studienteilnehmer die variable,
leistungsabhängige Vergütung: 82% schreiben ihr eine hohe motivierende
Wirkung zu; etwas mehr als die Hälfte (52%) präferiert eine solche
Vergütung für sich selbst.

Mehr denn je werden Unternehmen mit leistungsabhängigen Lohnsystemen als
attraktivere Arbeitgeber eingestuft, denen es gelingt, bessere Mitarbeiter
zu gewinnen (2012: 70% Zustimmung, 2011: 64%). Die Zustimmungsquote zu
diesen Fragen ist wie im Vorjahr in den höheren Alters- und
Einkommensgruppen am stärksten ausgeprägt.

Die positive Sicht derÖffentlichkeit auf variable Vergütung wird
kontrastiert durch eine hoch kritische Einstellung gegenüber der
Top-Management-Vergütung. Mehr als zwei Drittel der Deutschen
interpretierenüberzogene Bonuszahlungen als grundlegendes Problem des
Systems (69%). Selbst in der höchsten Bildungsgruppe, die höheren
Vergütungen eher aufgeschlossen ist, stimmen 64% der Befragten dieser
Aussage zu. Allerdings ist hier wie auch bei Angehörigen der mittleren
Verdienstgruppe (1.500 bis 3.000 Euro Haushaltseinkommen) eine Verschiebung
zur Einzelfall-Perspektive zu verzeichnen.

Der Anteil der Bevölkerung, der die gesetzlichen Rahmenbedingungen für
Management-Vergütung als nicht geeignet erklärt, ist gegenüber 2011 um
sechs Prozentpunkte auf 64% gestiegen. Insgesamt wird den Unternehmen ein
schlechtes Zeugnis in der Kommunikation zur Top-Management-Vergütung
ausgestellt. Wie im Vorjahr erachten rund acht von zehn Befragten die
vertrauensbildenden Maßnahmen der Unternehmen in diesem Thema als nicht
ausreichend. Entsprechend fällt das Votum für die Festlegung von
Obergrenzen in der Top-Management-Vergütung aus: Wie 2011 stimmen 77% der
Befragten hier zu. Diese klare Meinung zieht sich durch alle
Befragungsgruppen.

Der Blick in die Unternehmen: Vergütungsobergrenzen weit verbreite
Marktpraxis
Im Kontrast dazu stehen die Ergebnisse einer aktuellen hkp/// Analyse zur
generellen Verbreitung und Art der Nutzung von Vergütungsobergrenzen (CAPs)
in den 30 DAX-Unternehmen. Demnach hat keines der Unternehmen im Rahmen der
Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) eine
Abweichung bei der Begrenzung der Vorstandsvergütung im Falle
außerordentlicher Entwicklungen angegeben. Im Umkehrschluss heißt das: Alle
DAX-Firmen haben diese Vorgabe auch implementiert.

Zugleich sind CAPs in der Vorstandsvergütung für den normalen
Geschäftsverlauf durchgehende Praxis in allen DAX-Unternehmen, obwohl diese
weder gesetzlich gefordert noch der Bericht darüber verpflichtend sind.
Allerdings informieren noch nicht durchgehend alle DAX-Unternehmen zu ihren
spezifischen Regelungen in der Begrenzung der Vorstandsvergütung.

Die Begrenzungsregelungen gelten insbesondere für die variablen
Vergütungselemente und haben eine stark unternehmensspezifische
Ausrichtung. So arbeiten in der einjährigen variablen Vergütung 24
DAX-Unternehmen mit einer Begrenzung des absoluten Betrags bzw. erlauben
durch Zusatzangaben zur Struktur eine Ermittlung der Höchstwerte. Sechs
DAX-Unternehmen machen hierzu keine Angabe.

Auch bei den Langfristvergütungen sehen rund drei Viertel der Unternehmen
(72%) eine fixe Begrenzung des Gesamtwerts der Auszahlung vor, zum Beispiel
in % des Zielwerts oder der Direktvergütung. Von den anderen
DAX-Unternehmen begrenzt rund ein Viertel (24%) die maximale Auszahlung in
Stücken, zum Beispiel in Aktien. Lediglich ein DAX-Unternehmen macht hierzu
keine Angaben.

Information und Aufklärung durch die Unternehmen ist unerlässlich
Die Ergebnisse der hkp/// Analysen und Bevölkerungsumfrage illustrieren die
Diskrepanz zwischen deröffentlichen Wahrnehmung von
Top-Management-Vergütung und der konkreten Unternehmenssituation.

–Der breitenÖffentlichkeit ist offenbar nicht bekannt, dass Unternehmen
für Sonderfälle CAPs für die Vergütung ihrer Vorstände gesetzt haben und
darüber hinaus auch im normalen Geschäftsalltagüber Regeln zur Begrenzung
der Vergütungshöhen verfügen–, erklärt hkp/// Managing Partner Michael H.
Kramarsch. Für den Corporate Governance- und Vergütungsexperten stehen vor
allem die Unternehmen in der Verantwortung, ihre Vergütungsberichte
transparenter und verständlicher zu gestalten –Unternehmen müssen sich der
Realität stellen, dassöffentliche Meinung Politik beeinflusst – und dieöffentliche Meinung zu Management-Vergütung ist eindeutig–, so Kramarsch.

Der Corporate Governance- und Vergütungsexperte mahnt aber auch die Politik
zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema Vorstandsvergütung und
fordert sinnvolle Regelungen. –Die Transparenz zur Management-Vergütung in
Deutschland steckt in der Buchhaltungsfalle: Wir sehen vor allem, was sein
könnte, nicht was tatsächlich ist. Transparenz lebt von der
Vergleichbarkeit, diese ist durch die aktuellen Vorgaben ungenügend
geregelt – das ist aber etwas, was Unternehmen nicht im Alleingang lösen
können.–

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Kontakt
Thomas Müller
Leiter Marketing&Communication hkp/// Gruppe
Grüneburgweg 16-18, D-60322 Frankfurt am Main
Tel: +49 69 175 363 323, E-Mail: thomas.mueller@hkp.com

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Schlagwort(e): Unternehmen

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