Hostettler, Kramarsch&Partner: Nachholbedarf in der Vergütungstransparenz von Banken

(DGAP-Media / 21.05.2013 / 09:51)

Nachholbedarf in der Vergütungstransparenz von Banken

Auffindbarkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit vergütungsrelevanter
Informationen inöffentlichen Unternehmensquellen bleibt
verbesserungswürdig

Auch bedeutende Institute folgen nicht komplett den regulatorischen
Vorgaben zum Vergütungsausweis nach Geschäftsbereichen und bei variablen
Bezügen

hkp/// Studie zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Veröffentlichung von
Vergütungsinformationen bei den Top-50-Banken in Deutschland

Frankfurt am Main, 21. Mai 2013. Das Ziel, dieÖffentlichkeit umfassend,
transparent und nachvollziehbarüber die Vergütungspraxis im Bankensektor
zu informieren, wurde im Jahr 2012 nicht erreicht: Die gesetzlich
geforderten Vergütungsinformationen sind häufig nur schwer auffindbar und
werden selbst von den führenden Banken in Deutschland sehr unterschiedlich
in Art und Umfang ausgewiesen. Dies führt zu einer lückenhaften Qualität
der Information sowie damit verbunden zu einer geringen Vergleichbarkeit
der Angaben.

Zu diesem Fazit kommt die jetzt veröffentlichte Studie –Die neue Publizität
in der Bankenvergütung: Regulatorisch geforderte Veröffentlichungen zu den
Vergütungen bei Banken 2012– der auf Performance Management und Vergütung
spezialisierten Unternehmensberatung Hostettler, Kramarsch&Partner
(hkp///). Sie stellt die erste breit angelegte Untersuchung der
Veröffentlichungspraxis in der Branche dar. Die Analyse untersucht die im
Jahr 2012 publizierten Vergütungsberichte der gemäßihrer Bilanzsumme 50
wichtigsten Kreditinstitute in Deutschland. Bei der Stichprobe handelt es
sich um 23 bedeutende und 27 nicht-bedeutende Institute im Sinne der
Instituts-Vergütungsverordnung. In die Untersuchung eingeflossen sind
ausschließlichöffentliche Quellen wie offizielle Webseiten oder
Veröffentlichungen der Investor-Relations-Abteilungen.

Zu den wichtigsten Ergebnissen der Analyse zählen:

Zeitpunkt und Art der Veröffentlichung von Vergütungsinformationen sehr
heterogen
Infolge der Finanzkrise hatte der Gesetzgeber im Oktober 2010 mit der
Instituts-Vergütungsverordnung erweiterte Regeln für die transparente
Gestaltung und Veröffentlichung der Vergütungssysteme von Banken gesetzt.
Im Vergleich zum Jahr 2011 benötigten die bedeutenden Institute erheblich
mehr Zeit für die Veröffentlichung der Vergütungsinformationen. Knapp die
Hälfte veröffentlichte erst im vierten Quartal 2012, und 56 Prozentüberschritten sogar die gesetzlich vorgegebenen 12 Monate – ein Zeitverzug,
der sich mit einer gestiegenen Komplexität und dem größeren Umfang der
Publikationen erklären lässt.

Die Mehrheit der Top-50-Institute hat ein separates Dokument für
Vergütungsinformationen veröffentlicht, allerdings finden sich diese
Berichte unter unterschiedlichenÜberschriften bzw. Namen. Rund ein Viertel
integriert Vergütungsinformationen in ihre allgemeine Homepage-Struktur
oder fügt sie anderen Publikationen wie dem offiziellen Vergütungsbericht
bei.

Lückenhafte Angaben zur Ausgestaltung von Vergütungen
Die Informationenüber die Ausgestaltung der Vergütung sind lückenhaft.
Lediglich 58 Prozent der Institute geben an, wie die Leistungsmessung
erfolgt. Insbesondere bezüglich der Nachhaltigkeit der Leistungsbemessung
zeigen sich viele Banken sprachlos – und konterkarieren damit den
eigentlichen Kern der Regulierung.

Angaben zur Erfolgsmessung sind intransparent. Die regulatorisch geforderte
getrennte Erfolgsmessung auf den Ebenen Konzern, Bereich und Individuum
wird vor allem auf der Bereichsebene nicht erfüllt: Nur jede zweite Bank
(davon 83 Prozent der bedeutenden Institute) berücksichtigt sie. Zu der
Bemessungsgrundlage für die Vergütung machenüberhaupt nur zwei Drittel
Angaben: Wenn doch, dann spielt der Gewinn die wichtigste Rolle. Die
bedeutenden Institute verwenden vermehrt Wertbeitrags- und Kostengrößen.
Nur ein Viertel aller Banken berücksichtigt auch nicht-finanzielle
Bemessungsgrundlagen.

Der Ausweis der Gestaltung variabler Vergütungen erfolgt ebenso
zurückhaltend wie heterogen. Die geforderte Obergrenze für die variable
Vergütung wird nur von 62 Prozent aller Institute näher beschrieben
(bedeutende Institute 65 Prozent). Lediglich 61 Prozent der bedeutenden
Institute erklären deutlich, wie die Nachhaltigkeitskomponente der
Vergütung, beispielsweise in Form von Aktien, konkret aussieht.

Bei etwa einem Drittel aller Banken im Vergleich (28 Prozent) unterbleibt
der regulatorisch geforderte Ausweis der kumulierten Gesamtvergütungen
getrennt nach Geschäftsbereichen. Bei den bedeutenden Instituten kommen
dieser Aufforderung immerhin 70 Prozent nach.

Vergütungshöhen: Bedeutende Institute gewährten signifikant höhere Bezüge
Die Vergütungsberichte der untersuchten Banken weisen die Vergütungen für
das Geschäftsjahr 2011 aus. Laut Analyse zahlten die 50 führenden Banken in
Deutschland ihren Mitarbeitern in diesem Jahr Vergütungen in Höhe von
insgesamt 20,83 Milliarden Euro. Davon wurden 22 Prozent als variable
Vergütung gezahlt. Die Durchschnittsvergütung betrug bei den bedeutenden
Instituten 80.000 Euro, bei allen anderen 69.000 Euro.

Bei der Vorstandsvergütung zeigt sich einähnlich Muster: Die Vorstände der
bedeutenden Institute erhielten durchschnittlich 973.000 Euro, alle anderen
735.000 Euro. Der Anteil der variablen an der Gesamtvergütung betrug bei
den Vorständen 44 Prozent.

Umsetzung der Kontrollfunktion in der Vergütung
Alle bedeutenden Institute verfügen laut Studie – wie gesetzlich gefordert
-über einen Vergütungsausschuss. Insgesamt machen aber neun Banken Angaben
zum Vorsitzenden und der weiteren Zusammensetzung dieses Gremiums.

Ausweis von Garantie-Boni und Abfindungen
Vor dem Hintergrund des umfassenden Personalabbaus in den letzten Jahren
haben für 2011 rund die Hälfte aller bedeutenden Institute Abfindungen
gewährt und veröffentlicht.

Die in der Vergangenheit ausgeprägte Praxis der Gewährung
Performance-unabhängiger Bonuszusagen für Neueinstellungen ist
zurückgegangen. 13 Institute geben klar an, keine dieser Leistungen gezahlt
zu haben, nur sieben bedeutende Banken weisen gezahlte Garantieboni für
Neueinstellungen aus. Offensichtlich zeigt die gesetzliche Begrenzung
dieser Praxis auf Ausnahmen sowie die Pflicht zu deren Veröffentlichung
Wirkung.

–Unsere Analyse der aktuellen Praxis des Vergütungsausweises in den
Top-Banken in Deutschland zeigt, dass die Institute der generellen
Forderung nach einem Vergütungsausweis nachkommen, dabei aber in Hinblick
auf Detailgrad, Vollständigkeit und Verständlichkeit der Vergütungsberichte
zum Teil höchst unterschiedliche Wege beschreiten–, kommentiert Werner
Klein von hkp/// das Ergebnis der Untersuchung. –Die Uneinheitlichkeit im
Vergütungsausweis führt zu nur begrenzt vergleichbaren Darstellungen und
lässt oftmals zentrale Fragen zum Verständnis der unternehmensspezifischen
Vergütungspraxis offen,– so der hkp/// Partner und Branchenexperte.

Bezug der Studie
Die vollständige Studie ist zum Preis von 3.500 Euro (zzgl. MwSt.)
erhältlich. Mitglieder der Top-Banken-Studie Deutschland zahlen 2.500 Euro
(zzgl. MwSt.). Bezugüber hkp.com.
Anzahl Wörter: 997, Zeichen inkl. Leerzeichen: 8.231Über Hostettler, Kramarsch&Partner
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partnergeführte internationale Unternehmensberatung mit Sitz in Amsterdam,
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werden. Weitere Details auf hkp.com.

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