Nach § 34 d GewO hat jeder Versicherungsmakler die Erlaubnis respektive die Befugnis, Dritte, die nicht Verbraucher sind, bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen gegen gesondertes Entgelt rechtlich zu beraten. Die vom Versicherungsmakler investierte Zeit sowie die Sachkosten sollten analog einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Arzt dem Mandanten in Rechnung gestellt werden. Sie als Sachwalter des Kunden entscheiden ob Sie Courtage oder ein Honorar oder gar beide Varianten anbieten.
Das Hauptproblem der Honorarbereitung ist, dass Versicherungsmakler keine Erfahrung mit der Honorarabrechnung sowie der Kalkulation der Honorare haben. Hier setzt easyhonorar.de an, denn die Onlineplattform unterstützt Versicherungsmakler bei der Kalkulation und Dokumentation ihrer Honorare.
Easyhonorar kann auch ohne Honorarberatung bei der Dokumentation der angefallen Kosten im Rahmen des Jahresgespräches behilflich sein, da einem Mandanten die Gesamtkosten dargelegt werden. Die eingegebenen Daten können jederzeit online, nach Auswertungskriterien, als PDF-Datei oder Excelliste erstellt und einer Rechnung oder einem Protokoll beigefügt werden.
Ebenso können Versicherungsmakler vereinnahmte Courtagen mit einem aufwandsbezogenen, fiktiven Honorar vergleichen, um festzustellen, welche Stundensätze vereinbart werden müssten, damit sich die Tätigkeit des Versicherungsmaklers als Honorarberater betriebswirtschaftlich rechnet. Sollte der Gesetzgeber wie in anderen Ländern auf die reine Honorarberatung umstellen, sind die Erfahrungswerte, bedingt durch die fiktiven Kalkulationen mit easyhonorar bei der Umstellung für unsere Partner von Vorteil.