Schwierige Antragsfragen für die Verbraucher
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist schwer zu bekommen. Wer Vorerkrankungen diagnostiziert bekommen, einen gefährliches Hobby ausübt oder einer riskanten Tätigkeit nachgeht, der zahlt mehr oder erhält erst gar keinen Versicherungsschutz. Die Versicherer verlangen in den meisten Fällen einen sehr hohen Risikozuschlag vom Versicherungsnehmer. Trotz des Risikos, höhere Kosten für den Vertrag auszugeben, sollten Verbraucher im Antrag keine Fehler machen und immer bei der Wahrheit bleiben.
Gesundheitsprüfung als größte Hürde
Die Experten raten immer wieder dazu, dass die Versicherungsnehmer bereits im Antrag bei der Wahrheit bleiben. Das gilt vor allem bei der detaillierten Gesundheitsprüfung der Versicherungsunternehmen. Bei einer Vorerkrankung gilt es in der Regel einen Risikozuschlag zu entrichten. Bei schweren Krankheiten gibt es üblicherweise keinen Schutz mehr abzuschließen, das das Risiko aus Sicht der Versicherer in einem solchen Fall zu hoch scheint. In der Regel haben die Berufsunfähigkeitsversicherungen jedoch eine Frist gesetzt, was Krankheiten angeht. Einige Anbieter verlangen eine Frist von 10 Jahren, andere Versicherer hingegen nicht mehr als 5 Jahre nach Diagnose der Erkrankung.
Weitere Faktoren bei den Kosten
Bei schweren körperlichen Tätigkeiten gilt es ebenfalls höhere Prämien zu zahlen als bei etwa einer kaufmännischen oder akademischen Tätigkeit. Das Preisgefälle kann in diesem Fall recht deutlich ausfallen. Zahlt ein Dachdecker 100 Euro im Monat, um gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit geschützt zu sein, so gilt für einen Arzt zum Beispiel nur ein Beitrag in Höhe von nicht mehr als 25 Euro. Das liegt darin begründet, weil die Unternehmen die einzelnen Berufsgruppen in Risikoklassen eingestuft haben. Überraschen ist beispielsweise, dass ein Lehrer ein nur mittleres Risiko einnimmt.
Ablehnung der Berufsunfähigkeit
Sollte der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein und der Anbieter lehnt den Antrag auf eine BU-Rente ab, dann gilt es in den Widerspruch zu gehen oder einen Ombudsmann zu Rate zu ziehen. In den meisten Fällen unterstützt auch der Hausarzt bei einem solchen Sachverhalt. Es gilt den Krankenverlauf sehr gut zu dokumentieren und notfalls auch juristische Unterstützung einzuholen, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können.