Hoffnung für Swap-Geschädigte – Deutsche Bank wegen Falschberatung verurteilt

Hoffnung für Swap-Geschädigte – Deutsche Bank wegen Falschberatung verurteilt
Der DVS hilft geschädigten Anlegern
 

8. März 2013. Erneut ist die Deutsche Bank von einem Gericht wegen Falschberatung in einem Swap-Verfahren verurteilt worden. Dieses Urteil, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (www.dvs-ev.net), hat über den verhandelten Einzelfall hinaus auch für andere swapgeschädigte Bankkunden Relevanz.

Im Jahr 2012 wurde die Deutsche Bank bei einem Verfahren wegen eines LSM Swap (Long-Short-Momentum Swap) zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. In diesem Jahr wurde auch dem Bruder des damaligen Klägers vom Landgericht (LG) Wuppertal Schadenersatz in einem Harvest-Swap-Verfahren zugesprochen (Az. 3 O 217/12). Im Urteil beriefen sich die Richter auf den Bundesgerichtshof (Urteil v. 22.03.2011, Az. XI ZR 33/10). Der Kläger sei insbesondere nicht über den anfänglichen negativen Marktwert des Swaps aufgeklärt worden. Ein negativer Marktwert stelle jedoch einen „schwerwiegenden Interessenskonflikt“ dar; dem Kunden müsse dies bei der Beratung offen gelegt werden. Das LG Wuppertal hat die Deutsche Bank deswegen vollumfänglich wegen Falschberatung verurteilt.

„Dieses Urteil“, so Jana Vollmann, die Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e. V. (DVS), „hat über diesen Einzelfall hinaus auch für andere swapgeschädigte Bankkunden Relevanz.“ In derartigen Verhandlungen berufen sich Banken immer wieder gern auf die Vorteile aus Vorgeschäften mit anderen Swaps. Diese Vorteile müssten auf den vom Gericht zugesprochenen Schadenersatz angerechnet werden. „Dieses von Banken vorgetragene Argument wiesen die Wuppertaler Richter zurück“, so Jana Vollmann. „Damit dürfte die Praxis der Banken, entstandenen Schaden mit den Gewinnen aus den Vorgeschäften zu verrechnen, der Vergangenheit angehören.“ Auch die Deutsche Bank hatte sich dieser Praxis bedient. Häufig sei den Kunden vorgeschlagen worden, aus einem laufenden Swapvertrag sehr kurzfristig mit Gewinn auszusteigen. Direkt im Anschluss hätten die Berater den Kunden dann einen neuen Swapvertrag verkauft. Auf diese Weise kann sich eine Bank durch einen Folge-Swap den Gewinn gleich mehrfach zurückholen.

Swapgeschädigten Bankkunden rät der DVS den Gang zum auf das Kapitalrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser könne auch die Bankangebote zur Schadenskompensation durch Gewinnanrechnung kritisch prüfen.

Weitere Informationen unter:
http://www.all4press.de