Hochwasserkatastrophe: Sozialversicherung unterstützt betroffene Arbeitgeber

Können Arbeitgeber, die vom Hochwasser betroffen
sind, ihre Sozialversicherungsbeiträge aufgrund der Notfallsituation
nicht rechtzeitig zahlen, bekommen sie unbürokratische Unterstützung
von den Sozialversicherungsträgern. Dies teilt die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin mit.

Die betroffenen Arbeitgeber können die Stundung der
Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Mai bis September 2013 bei
ihrer Einzugsstelle beantragen. Auf Stundungszinsen wird in diesem
Zusammenhang verzichtet. Außerdem werden keine Säumniszuschläge und
Mahngebühren erhoben.

In einem entsprechenden Antrag sollte auf die Betroffenheit durch
das Hochwasser hingewiesen werden. Als Nachweis reicht etwa eine
Bestätigung der Gemeinde, Fotos des Betriebsgebäudes, auf denen die
Schäden sichtbar sind, oder eine glaubhafte Erklärung, dass ein
Hochwasserschaden eingetreten ist.

Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, beim kostenlosen
Servicetelefon unter der Nummer 0800 10004800 oder unter
www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet.

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressestelle
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
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