
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft, um einen umfassenden Schutz von WhistleblowerInnen sicherzustellen. Das Ziel ist es, das Risiko von Repressalien für Menschen zu senken, die auf Missstände in ihrem Unternehmen oder in ihrer Behörde hinweisen. Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigte müssen sichere interne Hinweisgebersysteme betreiben. Für Unternehmen mit über 250 MitarbeiterInnen gilt die Umsetzungspflicht ab dem 02. Juli 2023. Kleineren Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten wird eine verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt. Für Unternehmen, die keine interne Meldestelle eingerichtet haben, werden ab dem 01. Dezember 2023 Bußgelder fällig.
Passend zum 02. Juli 2023 wird die C&S Computer und Software GmbH daher eine Meldestelle in MCD integrieren mit Funktionalitäten, die sich an dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) orientieren. Die interne Meldestelle kann dabei sowohl als Add-On in MCD ergänzt werden als auch als eigenständiges Produkt erworben werden.
Mit unserer digitalen Lösung wickeln Sie in einer Applikation den kompletten Prozess eines Hinweises ab, von der Erfassung, der Bearbeitung bis hin zur abschließenden Benachrichtigung des Hinweisgebers.
Durch die interne Meldestelle von C&S ist eine kurzfristige und unkomplizierte Umsetzung möglich und erfüllt gleichzeitig alle gesetzlich vorgeschriebenen Standards. Angesichts der bevorstehenden Fristen sollten betroffene Organisationen jetzt handeln, da die rechtskonforme Einrichtung einer internen Meldestelle einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die C&S Computer und Software GmbH ist als Systemhaus ausschließlich in der Sozialwirtschaft tätig und arbeitet in den Bereichen Alten-, Behinderten-, Jugendhilfe sowie offene Sozialarbeit. Neben Beratungsleistungen, werden Software und Servicedienstleistungen angeboten.
Seit 1983 wurden mehr als 6000 Installationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz durchgeführt.