
Laut einer aktuellen Umfrage der Deutschen Rentenversicherung
ist seit 2014 der Anteil der Befragten, die Wohn-Riester für eine attraktive
Altersvorsorge halten, von 25 auf 31 Prozent gestiegen. Im elften Jahr ihres
Bestehens ist die Eigenheimrente damit die beliebteste Vorsorgeform unter den
Riester-Produkten.
Das unterstreicht auch ein Blick auf die laufende Statistik des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur privaten Altersvorsorge:
In den vergangenen Jahren konnte die Eigenheimrente als einziges Riester-Produkt
neben Investmentfondsverträgen einen Zuwachs verzeichnen. Derzeit gibt es in
Deutschland über 1,8 Millionen bestehende Wohn-Riester-Verträge.
Mit der Wohn-Riester-Förderung unterstützt der Staat den Erwerb, Bau oder
altersgerechten Umbau einer selbstgenutzten Immobilie. Denn die ist
„Altersvorsorge zum Anfassen“. Anders als bei anderen Vorsorgeprodukten können
die Besitzer die eigenen vier Wände bereits lange vor dem Rentenalter genießen –
nämlich ab dem Tag des Einzugs. Finanziell zahlt sich das mietfreie Wohnen dann
vor allem im Alter aus. Eigenheimbesitzer haben durch die eingesparte Miete
deutlich mehr Geld zum Leben zur Verfügung als Mieter. Das Statistische
Bundesamt schätzt die Entlastung für Rentner mit entschuldetem Wohneigentum im
Schnitt auf ein Viertel bis ein Fünftel ihrer Rente.
„Wohn-Riester zahlt auf zwei verbreitete Bedürfnisse ein – dem Wunsch nach einer
eigenen Immobilie und nach einer sicheren Altersvorsorge“, erklärt Joachim Klein
von der LBS. Zudem kommen Eigenheimbesitzer in den Genuss der Sicherheit, die
ihnen ihr Zuhause für die Zukunft bietet, denn anders als Mieter müssen sie sich
nicht um steigende Mieten oder gar Kündigung sorgen. „In Verbindung mit
Bausparen ebnet Wohn-Riester vielen Menschen den Weg in die eigenen vier Wände“,
so Klein. Der Riester-zertifizierte Bausparvertrag ist das einzige Produkt, bei
dem Sparer sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase Zulagen erhalten.
In der Sparphase erhöhen sie das Eigenkapital und während der Finanzierung
fließen sie direkt in die Tilgung des Bauspardarlehens.
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