Hessische Landesregierung bringt Gesetzentwurf zur Volkszählung in Hessen ein

Der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Staatsminister Stefan Grüttner, hat heute in der Plenarsitzung des Hessischen Landtages die Pläne für den Zensus 2011 vorgestellt. Termin dafür ist der 9. Mai 2011. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Aufgabe für diesen erstmalig registergestützten Zensus Erhebungsstellen in den 33 Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten zu übertragen. „An dieser Strukturentscheidung waren die kommunalen Spitzenverbände bereits im Vorfeld beteiligt und haben sich damit einverstanden erklärt“, sagte Grüttner vor dem Plenum. Dadurch konnte auch der Hessische Datenschutzbeauftrage dem Vorhaben eine Unbedenklichkeits¬bescheinigung ausstellen.

Das neue Erhebungsverfahren sieht einen registergestützten Zensus und keine herkömmliche Volkszählung mehr vor. Durch die Kombination von fünf Befragungs-Elementen muss gerade mal ein Drittel der Gesamtbevölkerung Hessens direkt befragt werden. Zunächst sollen daher die bereits vorhandenen Melderegister sowie die Daten der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet werden. Die Statistiker befragen darüber hinaus alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, während in der Bevölkerung selbst nur Stichproben vorgenommen werden sollen, um die Qualität der Daten zu bestätigen. Die Befragung von Verwaltern und Bewohnern in gemeinschaftlichen Unterkünften wie Altenheimen soll das statistische Verfahren ergänzen.

Obwohl dies die erste Volkszählung im vereinten Deutschland sei, sei hiervon in der öffentlichen Diskussion bislang wenig bekannt, hob Grüttner hervor. Die letzten großen Volkszählungen waren in der Bundesrepublik 1987 und in der ehemaligen DDR bereits 1981. „20 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es dringend notwendig, durch einen neuen Zensus verlässlichere Daten für politische und wirtschaftliche Entscheidungen in Deutschland zu erhalten.“ Die erneute Zählung geht auf eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2008 zurück. Für die exakte Ausgestaltung der bundesweiten Vorgaben sind die Länder verantwortlich.

Durch den heute eingebrachten Gesetzesentwurf komme die Hessische Landesregierung diesem Auftrag nach, sagte Grüttner. „Der eingebrachte Gesetzentwurf gewährleistet, dass Statistik und Verwaltung getrennt werden und so den datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen wird“, so der Staatsminister. Er fügte hinzu, dass die Landesregierung über die den Landkreisen, kreisfreien Städten und den Sonderstatusstädten entstehenden Kosten bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gespräch sei.

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