Die Übergabe des eigenen Unternehmens auf die
nächste Generation gehört mit zu den schwierigsten Aufgaben eines
Unternehmers. Als wäre das „Loslassen“ nicht schon schwer genug,
steht der Unternehmer häufig vor einer Reihe rechtlicher und
steuerrechtlicher Probleme. Eine frühzeitige Planung ist für eine
erfolgreiche Unternehmensnachfolge dennoch unverzichtbar.
Nach einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsforschung
stehen jährlich rund 22.000 Familienunternehmen vor den
Herausforderungen der Nachfolge. Wenngleich die Sensibilisierung für
eine frühzeitige Nachfolgeplanung zunimmt, gehen viele Unternehmer
die Aufgabe zu spät an. Im Rahmen einer Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid gaben 57% der Befragten an,
noch keine oder keine abschließende Nachfolgeregelung getroffen zu
haben. 17% der über 50-jährigen haben sich mit dem Thema noch gar
nicht beschäftigt. Die Unternehmer scheuen zum einen die
Auseinandersetzung mit komplexen gesellschafts-, steuer-, erb- und
familienrechtlichen Fragen, zum anderen widerstrebt Ihnen der Gedanke
an den eigenen Rückzug. Die Risiken einer ungelösten Nachfolge sind
gleichwohl enorm. Gescheiterte Unternehmensnachfolgen können das
erarbeitete Lebenswerk in kurzer Zeit ruinieren. „Unternehmer sollten
Ihre Nachfolge daher so früh wie möglich planen. Lässt sich der
Unternehmer dabei kompetent beraten, finden sich rasch
zufriedenstellende und nachhaltige Lösungen für die anstehenden
Probleme“, empfiehlt Dr. Regler von der Landesnotarkammer Bayern.
Die Übergabe des Betriebs „mit warmer Hand“, also noch zu
Lebzeiten des Inhabers, stellt regelmäßig das Mittel der Wahl für
eine erfolgreiche Nachfolge dar. So können bei rechtzeitiger Planung
die Betriebsführungsqualitäten des vorgesehenen Nachfolgers
realistisch eingeschätzt werden, der Übergang kann gleitend erfolgen
und dem derzeitigen Inhaber verbleiben Korrekturmöglichkeiten, um
etwaigen Fehlentwicklungen gegenzusteuern. Eine frühzeitige Planung
der Unternehmensnachfolge kann nicht zuletzt die anfallende
Schenkungsteuer reduzieren. Steuerfreibeträge, welche vom Staat alle
zehn Jahre gewährt werden, können so effektiv genutzt werden.
Handlungsbedarf besteht in diesem Zusammenhang auch, weil die
Verschonungsabschläge für Betriebsvermögen, die das neue Erbschaft-
und Schenkungsteuerrecht gewährt, rechtlich und politisch unter
Beschuss geraten sind. „Es ist nicht auszuschließen, dass diese
künftig aufgehoben werden und die Unternehmenserben damit eine höhere
Erbschaftsteuerbelastung trifft.“, weiß Regler. Schließlich darf im
Rahmen einer ausgewogenen Vertragsgestaltung das Interesse des
Übergebers an seiner Versorgung im Alter einschließlich der
Freistellung aus einer etwa übernommenen Haftung nicht aus dem Auge
verloren werden.
Bleiben einzelne Geschwister bei der Betriebsnachfolge
unberücksichtigt, können deren Pflichtteilsansprüchen zu
Liquiditätsproblemen beim Unternehmensnachfolger führen. Im
schlimmsten Fall kann die Veräußerung des Unternehmens notwendig
werden. Ein notarieller Pflichtteilsverzicht der Geschwister – in der
Regel gegen eine Abfindung – kann dem künftigen Betriebsinhaber
Schutz und Planungssicherheit bieten.
Zur Nachfolgeplanung gehört auch die Planung für den Notfall.
Steht der Unternehmer beispielweise aufgrund eines Unfalls oder einer
schweren Krankheit für längere Zeit nicht zur Verfügung, kann eine
Führungslosigkeit des Betriebs schwerwiegende Folgen haben. „Welche
Vorkehrungen hiergegen sinnvoll sind, kommt auf die individuelle
Struktur des Unternehmens an“, erklärt Regler. „Neben der Einräumung
von Geschäftsführungsbefugnissen können etwa Handlungsvollmachten,
wie beispielsweise die Prokura, oder Stimmrechtsvollmachten sinnvoll
sein. Zur Verwaltung des privaten Vermögens kann einer
Vertrauensperson, etwa einem Familienmitglied, eine umfassende
General- und Vorsorgevollmacht erteilt werden.“ Da privatschriftliche
Vollmachten bei wichtigen Vorgängen nicht genügen, ist die notarielle
Beurkundung zu empfehlen. Eine vorausschauende Planung kann nicht
zuletzt das qualitative Rating, das von Banken und Sparkassen bei der
Kreditvergabe zugrunde gelegt wird, verbessern und zu günstigeren
Darlehenskonditionen verhelfen.
Auch wenn eine verantwortliche Nachfolgeplanung in der Regel auf
eine lebzeitige Übertragung des Unternehmens abzielt, darf die
Vorsorge durch testamentarische Verfügungen, etwa für den Fall eines
plötzlichen Unfalls, nicht fehlen. Gerade für den Unternehmer ist
dies besonders wichtig, da für ihn die gesetzliche Erbfolge
regelmäßig nicht passt und zudem eine präzise Abstimmung von
Gesellschafts- und Erbrecht erforderlich ist. Regler:
„Gesellschaftsvertrag und Testament sind wie Schlüssel und Schloss:
Passen beide nicht zusammen, kann die Unternehmensnachfolge
scheitern. Die Beteiligten sollten sich daher gesellschaftsrechtlich
und erbrechtlich aus einer Hand beraten lassen. Der Notar ist für
viele Unternehmer der erste Ansprechpartner, da diese Rechtsgebiete
zu seinen Kernkompetenzen gehören.“ Besonders kritisch ist es, wenn
nach dem Tod des Unternehmers die Inhaberschaft am Unternehmen und an
einzelnen betrieblich genutzten Einrichtungen, wie etwa Gebäuden oder
Maschinen auseinanderfällt. Hierdurch können stille Reserven
aufgedeckt werden, die unter Umständen eine erhebliche Steuerlast
verursachen. Ein unvorsichtig formuliertes Testament kann das
Unternehmen so in unerwartete Schwierigkeiten bringen.
„Die Gestaltung der Unternehmensnachfolge hat die besonderen
Gegebenheiten des Unternehmens, des derzeitigen Inhabers sowie seines
Nachfolgers zu berücksichtigen. Die Lösungen sind in hohem Maße
individuell – eine –Standard-Nachfolge– gibt es nicht“, berichtet
Regler aus der notariellen Praxis. „Durch das Zusammenspiel von
Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht stellt es hohe Anforderungen
an den rechtlichen Berater. Da die Rechtsgebiete zu den Kernbereichen
der notariellen Tätigkeit gehören und die Beratungsleistung mit den
Kosten für eine Beurkundung abgegolten sind, ist der Notar für viele
Unternehmer der ideale Ansprechpartner.“
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