
Dagegen hatte die CBT, eine Trägergesellschaft der Caritas, geklagt. „Mit diesem Urteil ist der Rechtsweg zu Ende, Verbraucher werden weiter über die Qualität in Pflegeeinrichtungen in die Irre geführt. Die Pflegenoten informieren die Verbraucher nicht über qualitativ gute Pflege in den Einrichtungen und gehören daher abgeschafft“, meint Rechtsanwältin Katrin Markus, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Heimverzeichnis GmbH, die mit ihrem Grünen Haken einen ganz anderen Ansatz zur Bewertung der Lebensqualität in Einrichtungen verfolgt. Mit dieser Auffassung stehe das Heimverzeichnis nicht alleine. „Die gesamte Fachwelt weiß, dass die Noten nichts über die Qualität in den Einrichtungen aussagen, und es gibt inzwischen sogar wissenschaftliche Untersuchungen, die das belegen“, verweist Katrin Markus auf die Begleitforschung des Fachbereichs Gesundheit und Pflege an der HFH Hamburger Fern-Hochschule und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz. Das BSG habe ebenfalls die inhaltlich vorgetragene fachliche und rechtliche Kritik der Klägerin gut nachvollziehen können und Probleme in der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages, Transparenz über die Qualität der Pflege herzustellen, eingeräumt.
Leistungen transparent machen und Lebensqualität verbessern
Das Heimverzeichnis werde den eingeschlagenen Weg, Lebensqualität aus der Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner zu beschreiben und dies anhand konkreter Feststellungen und guter Praxisbeispielen festzumachen, konsequent weitergehen. „Wir wollen nicht die Lebensqualität von Menschen mit Pflegebedarf im Ergebnis benoten, sondern wir beschreiben und bewerten das Angebot und die Leistungen stationärer Einrichtungen mit Blick darauf, ob das, was den Bewohnerinnen und Bewohnern wichtig ist, auch erfüllt wird „, erläutert Katrin Markus den Ansatz. Leitend sind dabei die beiden Ziele: einerseits Transparenz zu Leistungen und ihrer Qualität in Pflegeeinrichtungen für Verbraucherinnen und Verbraucher herzustellen und andererseits Lebensqualität in der stationären Altenpflege insgesamt zu verbessern. Darauf haben sich alle am Heimverzeichnis Beteiligten verpflichtet. Die Einrichtungen unterziehen sich den Prüfungen freiwillig und sind bereit, einen finanziellen Beitrag für den veröffentlichten Qualitätsscheck im www.heimverzeichnis de zu leisten. Die Gutachterinnen und Gutachter sind ehrenamtlich tätig und haben sich einer mehrtägigen Schulung unterzogen, um die fachlichen Voraussetzungen für ihre Aufgabe zu erwerben. Das Heimverzeichnis selbst ist eine gemeinnützige GmbH, die keine Profite erwirtschaftet.
Weitere Informationen unter:
http://heimverzeichnis.de