Inzwischen ist die 6. HOAI-Novelle seit mehr als zwei Jahren in Kraft. Die Novelle brachte grundlegende Änderungen bei der Ermittlung der Honorare auch im Bereich der Ingenieurbauwerke. Die Honorartafeln sind um 10 % erhöht worden. Im Gegenzug ist die Anrechenbarkeit der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entfallen. Für die örtliche Bauüberwachung existiert kein Mindestsatzhonorar mehr.
Welche Erfahrungen gibt es mittlerweile mit der neuen HOAI?
Wo liegen die Schwierigkeiten und Möglichkeiten bei der Honorarberechnung?
Neben der Beantwortung dieser Fragen werden die Teilnehmer in unseren Veranstaltungen praxisnah über die wichtigsten Regelungen der HOAI
Nach dem Besuch dieses Seminars sind die Interessenten mit den wesentlichen Neuerungen der neuen HOAI im Bereich der Ingenieurbauwerke bestens vertraut und können auftretende Konflikte bei der Honorarermittlung künftig schneller lösen.
Information
Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.- Ing.- päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter www.hdt-essen.de, Stichwortsuche: HOAI
Weitere Informationen unter:
http://www.hdt-essen.de