In fast jedem zweiten Fall sind Widersprüche gegen
Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach SGB II
erfolgreich. Das fand eine Anfrage heraus. Das bestätigt Werner
Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes in der
Forderung des Verbandes, Sanktionen generell abzuschaffen.
„Sanktionen treiben Menschen an die Grenzen des Existenzminimums
und darüber hinaus. Sie sind nicht nur unmenschlich, sondern werden
auch noch häufig falsch angeordnet „so Hesse. Eine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE im Bundestag. 46 Prozent der Widersprüche gegen
Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung wurde ganz oder teilweise
stattgegeben und 42 Prozent der Klagen waren erfolgreich. Außerdem
gebe es keinen Beleg, dass Sanktionen erfolgreich sind. „Wir brauchen
echte Förderungen und Qualifizierungsmaßnahmen, keine drakonischen
Strafen“, so Hesse weiter. Der Paritätische Wohlfahrtsverband
plädiert seit langem für die Abschaffung der Sanktionen.
Im Jahr 2018 gab es 449.550 Sanktionen gegen Hartz
IV-Bezieherinnen und -Bezieher. Fast 80 Prozent gehen zurück auf
vermeintliche Meldeversäumnisse, also verpasste Termine. Für Werner
Hesse völlig unverhältnismäßig: „Es kann nicht sein, dass der
Kühlschrank leer bleibt oder sogar aufgrund ausbleibender
Mietzahlungen die Obdachlosigkeit droht, weil jemand seinen
Sachbearbeiter nicht erreicht hat. Diese verfassungsrechtlich
zweifelhafte Praxis muss beendet werden.“
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