Hartz IV-Regelsatz: Paritätischer warnt vor neuem Verfassungsbruch durch Bundesregierung

Vor einem erneuten Verfassungsbruch warnt der
Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heute bekannt
gewordenen Ãœberlegungen im Bundesarbeitsministerium, die statistische
Bezugsgruppe für die Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze zu
wechseln. Sollten die Leistungen für Hartz IV-Empfänger durch
statistische Tricksereien künstlich klein gerechnet werden, werde der
Vorschlag vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

„Es kann nicht sein, dass man die Referenzgruppe wechselt, nur
weil dem Bundesfinanzminister die Ergebnisse nicht passen. Ein solch
massiver Eingriff wäre erneut die Art von Kleinrechnerei, für die die
Bundesregierung erst im Februar durch das Bundesverfassungsgericht
abgemahnt worden ist“, kritisiert Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Der Paritätische reagiert
damit auf einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, wonach das
Bundesarbeitsministerium für eine Modellrechnung die unteren 15
Prozent der Einkommensskala heranziehen wolle. Bisher bezogen sich
die Berechnungen auf die unteren 20 Prozent der Einkommensskala.
„Eine Berechnung der Regelsätze auf Grundlage der Ausgaben der
ärmsten 15 Prozent aller Haushalte ist statistisch-methodisch höchst
bedenklich“, so Schneider. Nach Einschätzung des Verbandes wäre diese
Referenzgruppe zu klein, als dass ein verlässliches Hochrechnen
möglich wäre.

Der Verband warnt davor, durch statistische Tricksereien ein
weiteres Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht zu riskieren.
„Wenn statt harter Fakten wieder nur schön gerechnete Wunschzahlen
vorgelegt werden, wäre das eine grobe Missachtung des
Bundesverfassungsgerichts und ein Armutszeugnis für diese
Bundesregierung“, warnt Schneider. „Das Bundesverfassungsgericht hat
die Prioritäten klar vorgegeben. Es geht um die Frage, wie wir
gewährleisten können, dass jedes Kind bekommt, was es braucht. Für
Taschenspielertricks in ministerialen Hinterzimmern ist da kein
Platz.“

Die Bundesregierung ist nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar dazu aufgefordert, bis zum
Ende dieses Jahres „in einem transparenten und sachgerechten
Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage
verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren“ das
Existenzminimum für Kinder und Jugendliche zu definieren und
sicherzustellen.

Mehr Informationen: www.kinder-verdienen-mehr.de

Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling,Tel.030/24636305