„Der Gesetzentwurf sieht eine
Regelbedarfsermittlung vor, die der SoVD ablehnt. Denn das gewählte
Verfahren ist ungeeignet, um den tatsächlichen Bedarf für ein
menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Dabei ist die geplante
Neuermittlung eigentlich eine große Chance, um Bedarfsmängel
aufzudecken. Deshalb wäre es tragisch, das Gesetz an dieser zentralen
Stelle nicht zu korrigieren. So könnten zum Beispiel die aus der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gewonnenen Daten als Grundlage
dienen, eine lebensechte Bedarfsermittlung zu gewährleisten.“
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