Der Kommunalrechtler Hans Herbert von Arnim fordert
eine Änderung der Gesetze zur Versorgung von Bürgermeistern.
Gegenüber dem ARD-Politikmagazin „Report Mainz“ sagte von Arnim:
„Bürgermeister sind in allen Bundesländern sehr gut versorgt, in
manchen geradezu fantastisch. Die Versorgung verlieren sie aber in
der Regel, wenn sie zurücktreten, deshalb scheuen sie diesen
Rücktritt.“
Ein Bürgermeister kann zurücktreten, indem er seine Entlassung aus
dem Beamtenverhältnis beantragt. Dadurch verliert er nach den
Beamtengesetzen der Länder alle Ansprüche auf eine Pension, die er
als Beamter in seinem Berufsleben bislang erworben hatte und wird
lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Diese geringeren Rentenzahlungen erhält er im Gegensatz zu
Pensionszahlungen erst nach Erreichen des gesetzlichen
Renteneintrittsalters und nicht schon – wie meist – sofort nach
seinem normalen Ausscheiden aus dem Amt nach nicht erfolgter
Wiederwahl. Nur in Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2008 einen Erlass
des Innenministeriums, der regelt, dass Bürgermeister im Falle eines
Rücktrittes nur die Ansprüche aus der laufenden Amtszeit verlieren.
Rechtlich ist dies allerdings noch umstritten.
Die Regelungen in den Landesgesetzen für Bürgermeister führten zu
einer „Ãœberversorgung“, sagte von Arnim gegenüber „Report Mainz“:
„Bürgermeister und Oberbürgermeister genießen in vielen Ländern
gewaltige Versorgungsprivilegien. Bereits nach kurzen Amtszeiten und
in jungen Jahren können sie ein sofort fälliges lebenslanges
Ruhegehalt erwerben, das dem Wert eines Lottogewinns entspricht. In
Hessen oder Nordrhein-Westfalen kann ein Bürgermeister nach nur
sechsjähriger Amtszeit – und ganz unabhängig von seinem Lebensalter –
einen großzügigen Pensionsanspruch erwerben, selbst wenn er auf eine
erneute Kandidatur verzichtet. Eine Verrechnung mit privaten
Einkünften findet häufig nicht statt.“
Diese Form der Überversorgung sei häufig der Grund, warum
Bürgermeister – im Gegensatz beispielsweise zu Landes- oder
Bundesministern – auch bei größeren Verfehlungen nicht politische
Verantwortung übernehmen und zurücktreten, meint von Arnim. Ministern
stehen bei einem Rücktritt Pensionszahlungen zu. Die gesetzlichen
Regelungen für Bürgermeister bezeichnet Verwaltungsrechtler von Arnim
deshalb als ein „Problem für die Demokratie“.
Professor Hans Herbert von Arnim, ehemaliger Rektor der Deutschen
Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, sieht in einer
besseren Bezahlung von Bürgermeistern während ihrer Amtszeit einen
möglichen Ausweg aus dem Dilemma: „Bürgermeister tragen eine hohe
Verantwortung. Man sollte die Bezüge deutlich erhöhen, um 30 Prozent
oder 40 Prozent damit sie daraus dann selbst ihre Altersversorgung
bezahlen könnten. Dann würden Hemmnisse gegen einen Rücktritt oder
gegen eine Ãœbernahme von Verantwortung entfallen.“
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an „Report Mainz“, Tel.: 06131/929-3351.