Die Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen,
Hannelore Kraft, räumt im phoenix-Interview Versäumnisse bei der
Information des grünen Koalitionspartners über die stattgefundenen
Sammelabschiebungen nach Afghanistan ein. Das Vorgehen sei jedoch auf
Grundlage abgestimmter Kriterien erfolgt. So sei laut Kraft „etwas
nicht richtig gelaufen, keine Frage.“ Allerdings habe „keine andere
Vorgehensweise“ stattgefunden als in einem Erlass von 2005 über die
Rückführung nach Afghanistan geregelt: „Es sind die Kriterien, die
wir seit vielen, vielen Jahren anwenden und wo wir uns einig sind,
dass das die richtigen Kriterien sind.“
Über die Hälfte der aus NRW rückgeführten Afghanen seien
Straftäter gewesen und „Straftäter abzuschieben halte ich auch für
richtig“ stellt Kraft klar. Vor Rückführungen müsse immer geprüft
werden, wer wohin und „in welche Situation“ abgeschoben werden soll.
Hierfür seien die Kommunen und im Anschluss daran „in der Regel“
Gerichte zuständig. „Und wenn das ausgeprüft ist und klar ist, die
müssen gehen, dann muss man es auch tun. Dafür gibt es ja klare
Regeln.“ Bei der vorgenommenen Sammelabschiebung habe der
Bundesinnenminister nun eine „Chartermaschine zur Verfügung gestellt,
sonst hätten wir sie einzeln in Linienmaschinen abschieben müssen“,
so Kraft.
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