Ein Kommentar von Roman Heflik
Eines vorweg: Die Anschuldigungen gegen die festgenommenen
mutmaßlichen Terroristen sind noch nicht bewiesen. Sollte sich jedoch
tatsächlich herausstellen, dass die drei Männer an einem Attentat
gehindert worden sind, muss man all den Sicherheitsexperten recht
geben, die seit Jahren in nervtötender Penetranz vor der
Terrorbedrohung in Deutschland warnen. Nur wer absichtlich wegschaut,
kann dann noch behaupten, dass diese Warnrufe lediglich Ausdruck von
Hysterie oder Panikmache sind. 2006 scheiterten Islamisten beim
Versuch, Kofferbomben am Kölner Hauptbahnhof zu zünden, 2007 wurde
die Sauerland-Gruppe beim Bombenbasteln festgenommen, diesmal sollte
offenbar eine Splitterbombe in einem Bus gezündet werden. Die Gefahr
ist da. Dennoch liegt Bundesinnenminister Friedrich falsch, der am
liebsten die sogenannten Anti-Terror-Gesetze dauerhaft etablieren
will. Bislang wird dieses Maßnahmen-Bündel alle fünf Jahre auf seine
Wirksamkeit hin überprüft und muss dann vom Bundestag erneut
abgesegnet werden. So darf das Bundeskriminalamt inzwischen auch
Anhänger ausländischer Terrorgruppen verfolgen, Verfassungsschützer
können bei Banken oder Luftfahrtunternehmen Auskünfte über
Terrorverdächtige einholen, Polizei und Geheimdienste teilen sich
beispielsweise eine Anti-Terror-Datei. Das klingt nach wenig
erschreckenden Regelungen, die zudem von vielen Experten für sinnvoll
gehalten werden. Warum das Anti-Terror-Paket also bei seiner
nächsten, Anfang 2012 geplanten Verlängerung nicht einfach völlig
entfristen? Weil es sich um eine Einschränkung unserer Freiheit
handelt, wenn Bürger leichter ausgespäht werden können – ob diese
Bürger es nun merken oder nicht. Und weil wir dem Staat ein mächtiges
Instrument in die Hand geben, wenn trotz des Trennungsgebots von
Geheimdiensten und Polizei diese nun verstärkt zusammenarbeiten
dürfen. Entscheidend dabei ist: Der Staat muss jedes Mal aufs Neue
begründen, warum er es für nötig hält, Sicherheit über Freiheit zu
stellen. Aus unserer Geschichte wissen wir, wie gefährlich solch eine
Umverteilung für Demokratien sein kann. Deshalb darf sie nur von den
Vertretern des Volkes beschlossen werden. Ein Punkt allerdings darf
uns nicht daran stören: Glaubt man der Einschätzung von
Terrorfahndern, muss der Bundestag noch sehr, sehr oft über eine
Verlängerung entscheiden: Denn die Bedrohung wird uns noch lange
begleiten.
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