Wieder einmal macht das Amtsgericht Hamburg St. Georg auf sich aufmerksam und seinem negativen Image alle Ehre. Dort beschäftigte Richter/innen und Bedienstete begründen seit Jahren in den Medien und Bewertungsportalen den Ruf des Amtsgerichtes, das schlechteste der Stadt zu sein. Die Richterinnen, Dr. Ira Koops, die bekannteste unter ihnen, Ulrike Robrecht und Carola Schwersmann sind zwar nicht die Drei von der Tankstelle oder -Damen vom Grill, wohl aber vom Betreuungsgericht St. Georg.
Gemeinsam scheinen sie das fragwürdige Verhalten des Vorstandes einer Wohnungsbaugenossenschaft, die zugleich betreutes Wohnen in eigenen Seniorenwohnanlagen anbietet, sowie deren bekannten Rechtsanwalt, Jörg Hamann, zu unterstützen. Sein rüdes Verhalten und sein lockerer Umgang mit der Wahrheit hat Herrn Hamann (CDU) 2020 schon seine politische Karriere in der Bürgerschaft gekostet, dennoch täuscht er fortgesetzt die Bürger und gaukelt ihnen auf seinen Internetseiten, zumindest bis zum Erscheinen dieses Artikels, weiterhin vor, Mitglied der Hamburger Bürgerschaft zu sein. Tricksereien und Unwahrheiten gehören seit Langem zu seinem Geschäftsmodell in der Politik und als Rechtsanwalt. Mieter, Senioren und Genossenschafter dieser Wohnungsbaugenossenschaft mussten in den vergangenen Jahren massiv unter dem Verhalten dieses Rechtsanwaltes leiden, wovon zig Berichte in der MOPO, TAZ oder dem Hamburger Abendblatt zeugen.
Frau Dr. Ira Koops ist am Amtsgericht St. Georg unter anderem zuständig für „besondere“ Verfahren dieser Wohnungsbaugenossenschaft und deren Vorstände sowie deren Anwalt. Ihre direkte Vertreterin ist Frau Robrecht. Beide vertreten sich in zwei Zivilabteilungen des Amtsgerichtes und am Betreuungsgericht jeweils gegenseitig.
Die dritte Richterin im Bunde, Frau Carola Schwersmann, auch am Betreuungsgericht tätig, hilft und unterstützt gelegentlich die Frau Dr. Koops, sollte diese sich zum Beispiel wieder einmal einem Befangenheitsantrag ausgesetzt sehen. Oder, wie im aktuell auffälligen Fall, nicht „Frau“ des Verfahrens, diese Wohnungsbaugenossenschaft, deren Vorstände oder deren Anwalt betreffend, zu sein.
Im Dezember 2020 lag wieder eine Klage wegen ehrverletzender Äußerungen des Anwaltes, Jörg Hamann, dem Gericht vor. Diese zu bearbeiten, oder auch nicht, übernahm die Vertreterin der Frau Dr. Koops, also Frau Robrecht.
Gleichzeitig war bei dem Gericht auch eine Klage wegen ehrverletzender Äußerungen der Vorstandsmitglieder dieser Wohnungsbaugenossenschaft, anhängig.
Diese „eignete sich“ Frau Dr. Koops an.
In Kenntnis der Beziehungen der Frau Dr. Koops zu dem Vorstand dieser Genossenschaft und ihrem Anwalt, wurde die Klage durch den Kläger zurückgezogen und in leicht abgeänderter Form neu beim Amtsgericht eingereicht, so dass diese zunächst einer anderen Abteilung zugeordnet wurde.
Beide Klagen, sowohl gegen die Mitglieder des Vorstandes der Wohnungsbaugenossenschaft persönlich, als auch gegen den Rechtsanwalt dieser Genossenschaft UND der Vorstandsmitglieder persönlich, wären für unbeteiligte Dritte in der Sache und im zu erwartenden Ergebnis hinsichtlich deren erheblich ehrverletzenden Äußerungen eindeutig. Doch die Richterin, Frau Schwersmann, obwohl lt. bekanntem Geschäftsverteilungsplan nicht zuständig für die bearbeitende Abteilung, nahm sich dann der Sache an.
Bezüglich der Vertretungsbefugnis des Herrn Hamann, die Vorstandsmitglieder persönlich zu vertreten, obwohl er auch die Genossenschaft gegen den Kläger vertrat, war bekannt, dass in einem ähnlichen Fall in Rostock, die Staatsanwaltschaft wegen Parteiverrates gegen ihn ermittelte.
Kurzerhand beschloss also Frau Schwersmann einen Streitwert unterhalb der Grenze, ab der Rechtsmittel einzulegen wären und verkündete sogleich die Klage abweisen zu wollen, weil der Kläger mit der Klage „mutwillig“ seine Persönlichkeits- und Grundrechte wahren wollte.
Der Akte war aber auch zu entnehmen, dass die Beweisangebote des Klägers gar nicht erst dem Beklagtenvertreter zugestellt wurden. Wie so oft an diesem Amtsgericht mit diesen Verfahrensbeteiligten kritisiert, stand wohl auch hier schon das Beschlussergebnis vor der Beweiswürdigung fest.
Frau Ulrike Robrecht hingegen nutzte ihre, vom Grundgesetz zugesicherte, richterliche Freiheit, das Klageverfahren gegen diesen Anwalt über Monate liegen und unbearbeitet zu lassen, wobei sie auch entsprechende Rügen unbeachtet ließ. Erst als Ihre Kollegin, Frau Schwersmann, in Sachen der Mandanten des Anwaltes beschloss, lehnte sie zeitgleich mit dem Beschluss der Frau Schwersmann dann aber den PKH-Antrag des Klägers wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg ab.
Drei Richterinnen, die ganz offensichtlich mit der ihnen vom Staat gegebenen Freiheit und Macht amtspflichtverletzend umgehen und erkennbar für private Motivlagen überstrapazieren.
Verfolgt man über Jahre die Lektüre zu diesem, von Herrn Hans-Dietrich Rzadtki als Präsident geführten Amtsgericht, scheint man dort unseren Rechtsstaat schlicht nicht akzeptieren zu wollen und seine Prinzipien, sowie Grund- und Menschenrechte zu ignorieren. Seine Amtszimmer und Säle könnten demnach als rechtsfreie Räume anmuten. Schon am 10.07.2017 forderte Christian Lindner (FDP): ?Der Rechtsstaat darf rechtsfreie Räume nicht weiter tolerieren.?