Hahn Rechtsanwälte: Vergleiche sind bei „MCT Südafrika 3 GmbH&Co. KG“ möglich

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt
mehrere Anleger an der „MCT Südafrika 3 GmbH & Co. KG“. So hat sich
eine Mandantin von hrp, eine Hamburger Renterin, mit einer Einlage im
Gegenwert von 36.559,33 Euro inklusive 5 Prozent Agio beteiligt.
Vermittelt worden ist ihr die Beteiligung von einem Mitarbeiter der
Postbank Finanzberatung AG. Die Beratung der Postbank-Tochter war
nicht anlegergerecht, sie hatte die Fondsanlage als sicher und zur
Altersvorsorge geeignet dargestellt. Im Übrigen hätte die
Prospektverantwortliche – die MCT Grundwert GmbH – über die
ungeklärten Eigentumsrechte in einem Prospektnachtrag die betroffenen
Anleger informieren müssen. Dies hätte auch der Anlageberaterin im
Rahmen der von ihr anzustellenden Plausibilitätsprüfung auffallen
müssen. Weiterhin ist vorliegend ein Hinweis auf die Rückvergütungen
dem Grunde und der Höhe nach nicht erfolgt. Die Postbank-Tochter hat
hrp bereits einen ersten Vergleichsvorschlag unterbreitet, der
allerdings nach Auffassung des Hamburger Fachanwalts Peter Hahn noch
nicht ausreichend ist. Hahn ist sich aber relativ sicher, dass es im
vorliegenden Fall noch zu einer wirtschaftlich angemessenen Lösung
kommen wird.

Der geschlossene Fonds war in die Schlagzeilen gekommen, weil
mehrere Millionen Euro in ein Hotelprojekt in Südafrika investiert
werden sollten. Der Fonds sollte seine 70%ige Beteiligung an der
Immobilie über einen südafrikanischen Treuhänder halten. Das Geld ist
jedoch von einer dortigen Vertragsfirma veruntreut worden. Die
Postbank Finanzberatung AG hatte exklusiv den Vertrieb der
Fondsbeteiligungen übernommen. Spätestens im Dezember 2009 hatte sich
herausgestellt, dass die Eigentumsrechte an dem Hotel im Zentrum von
Kapstadt nicht geklärt waren und die südafrikanischen Partner in
Zahlungsschwierigkeiten steckten.

Nach Aufassung von Anwalt Hahn ist ein Vorgehen gegen die Postbank
Finanzberatung AG für geschädigte Anleger bei der „MCT Südafrika 3
GmbH & Co. KG“ erfolgversprechend. „Gerade Anleger ohne
eintrittspflichtige Rechtschutzversicherung müssen aber nicht gleich
klagen“, so Anwalt Hahn weiter. „Wichtig ist, dass sich möglichst
viele Betroffene zusammenschließen. Nach unserer Einschätzung werden
sich auch außergerichtlich vernünftige Ergebnisse erzielen lassen.“

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als „empfohlene Kanzlei“ bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.

Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de