Hahn Rechtsanwälte: Prospekthaftungsansprüche bei der MS Santa P-Schiffe prüfen – Insolvenzantrag der Kommanditgesellschaft MS „Santa Priscilla“ Offen Reederei& Co. KG

Die Sanierung des Schiffsfonds
Beteiligungsgesellschaft MS „Santa P-Schiffe“ mbH & Co. KG der MPC
Capital AG ist nunmehr endgültig gescheitert. Am 20. November 2013
musste die erste von sechs Einschiffsgesellschaften, die
Kommanditgesellschaft MS „Santa Priscilla“ mbH & Co., Antrag auf
Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht Hamburg wegen drohender
Zahlungsunfähigkeit stellen. Es steht zu befürchten, dass auch noch
weitere Einschiffsgesellschaften dieses Fonds Insolvenz anmelden
werden.

Hahn Rechtsanwälte haben bereits für einen Anleger bei der
Beteiligungsgesellschaft MS „Santa P-Schiffe“ mbH & Co. KG gegen die
Gründungskommanditisten TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für
Publikumsfonds mbH und MPC Münchmeyer Petersen Capital Vermittlung
GmbH eine Klage beim Landgericht Hamburg wegen Prospekthaftung
eingereicht. Das Landgericht stellte in Aussicht, der Klage
gegebenenfalls stattzugeben und riet den Parteien vor diesem
Hintergrund zur Führung von Vergleichsgesprächen. Daher empfiehlt der
Hamburger Anwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
allen betroffenen Anlegern der vorgenannten Beteiligungsgesellschaft,
Prospekthaftungsansprüche im weiteren Sinne fachanwaltlich prüfen und
zwecks Hemmung der Verjährung noch vor dem Jahresende 2013 geltend zu
machen.

An dem Schiffsfonds Beteiligungsgesellschaft MS „Santa P-Schiffe“
mbH & Co. KG haben sich etwa 6.400 Anleger in den Jahren 2003 bis
2005 mit mehr als 81,4 Millionen Euro beteiligt. Sie haben
Ausschüttungen in Höhe von 18,5 Prozent erhalten. Das insgesamt
zweite Sanierungskonzept aus dem Jahr 2013 sah ein Neukapital von
insgesamt 19 Millionen Euro vor, um eine Insolvenz des Fonds doch
noch zu verhindern. Das Konzept ist allerdings gescheitert. Was
bedeutet dies für die betroffenen Gesellschafter? Laut Peter Hahn,
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg, müssen sich
die Anleger auf einen Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals
einstellen. „Neben dem Verlust der Einlage müssen Anleger, die sich
an der ersten Kapitalmaßnahme nicht beteiligt haben“, so schätzt
Anwalt Hahn, „wahrscheinlich die erhaltenen Ausschüttungen von 18,5
Prozent zurückzahlen. Aber es soll noch dicker kommen: Alle
Gesellschafter mit Beitritt in den Jahren 2003 und 2004 werden unter
Umständen auch den Unterschiedsbetrag von 24 Prozent mit ihrem
persönlichen Steuersatz versteuern müssen.“

„Aber auch diejenigen Anleger, die sich wegen ihrer Beteiligung an
der Beteiligungsgesellschaft MS „Santa P-Schiffe“ mbH & Co. KG schon
mit der anlageberatenden Bank oder Sparkasse verglichen haben, können
noch Schadensersatz wegen Prospekthaftung geltend machen“, so Hahn.
Dies gilt laut Hahn zumindest für die Anleger, die ihre Beteiligung
nicht an die Gegenseite übertragen bzw. auf die Geltendmachung von
Ansprüchen gegenüber Dritten verzichtet haben. Gerade für Anleger mit
großen Beteiligungssummen oder einer eintrittspflichtigen
Rechtschutzversicherung mache die Geltendmachung von
Prospekthaftungsansprüchen gegen die TVP und MPC Münchmeyer Petersen
Vermittlung Sinn. „Allerdings ist besondere Eile für alle Zeichner
des Fonds geboten“, teilt Hahn abschließend mit. „Denn
Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre nach
Kenntniserlangung von Prospektfehlern bzw. spätestens auf den Tag
genau nach zehn Jahren nach Zeichnung der Beteiligung.“

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirt-schaftskanzleien 2012/2013, erneut als „häufig empfohlene
Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.

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