Hahn Rechtsanwälte: Landgericht Aurich verurteilt EFC AG bei Schiffsfonds MS „Michigan Trader“ wegen mangelnder Plausibilitätsprüfung zu Schadensersatz

Das Landgericht Aurich hat mit Schlussurteil vom
06. Juni 2014 die EFC AG, eine im Bereich der Vermittlung von
Finanzanlagen tätige Aktiengesellschaft, wegen mangelnder
Plausibilitätsprüfung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von
172.671,21 EUR verurteilt.

Der Kläger, ein Arzt aus Wiesbaden, wurde von Hahn Rechtsanwälte
vertreten. Er hat am 25. August 2008 eine Kommanditbeteiligung an der
MS „Michigan Trader“ Schiffahrts GmbH & Co. KG über 250.000,00 Euro
gezeichnet. Diese wurde ihm im Mai 2008 von der EFC AG als Private
Placement angeboten. Die Beratungsgespräche führte ein freier
Handelsvertreter der EFC AG. Grundlage dafür war der Prospekt zur MS
„Michigan Trader“. Nach Angaben der EFC AG wurde dieser vor
Vertriebsbeginn auf Plausibilität geprüft.

Der Kläger warf der EFC AG vor, dass die im Prospekt enthaltene
Prognose zu den Charterraten über die vertraglich vereinbarte
Anfangscharter hinaus mit 15.250 USD/Tag viel zu optimistisch war.
Nach seiner Auffassung war bereits Anfang 2008 ein Abschwung
ersichtlich. Zum anderen warf er der EFC AG vor, dass ihm im Prospekt
personelle Verflechtungen in Bezug auf die Erstcharter verheimlicht
wurden. Einer der Gründungskommanditisten, Herr Hermann Buss, war
nämlich gleichzeitig maßgeblich an der Chartergesellschaft GB
Shipping & Chartering GmbH beteiligt. Dieser Charterer sollte die MS
„Michigan Trader“ für die ersten zwei Jahre beschäftigen. Tatsächlich
konnten die prognostizierten Charterraten nicht erzielt werden und
der Fonds geriet sehr schnell in eine wirtschaftliche Schieflage.

„Das Landgericht Aurich ist der Argumentation des Klägers
gefolgt“, so der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Oliver Rosowski von Hahn
Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat. Dabei stellten die
Richter heraus, dass dem Erstcharterverhältnis im Rahmen der
Plausibilitätsprüfung der in einem Prospekt enthaltenen
Renditeprognose erhebliche Bedeutung zukomme. Die Erstcharter sei der
einzige Wert in der Renditeprognose, dem ein tatsächlicher Marktpreis
bezogen auf das konkrete Anlageobjekt zu Grunde liege. Die Angaben
zur Erstcharter seien damit für den Anleger von wesentlicher
Bedeutung, um die Plausibilität der gesamten Prognoserechnung
einschätzen zu können. Soweit zwischen beiden Vertragsparteien jedoch
eine personelle Verflechtung bestehe, könne hiervon aber nicht mehr
ausgegangen werden. In einer solchen Situation muss der Anleger
befürchten, dass auch andere Interessen auf die Preisgestaltung
eingewirkt haben. Dabei, so das Landgericht Aurich, bedürfe es
folglich auch keiner Entscheidung, ob derartige Manipulationen
tatsächlich vorgenommen wurden. Entscheidend sei allein, dass der
Anleger in Kenntnis derartiger Verflechtungen die Gefahr solcher
Manipulationen bei der eigenen Bewertung der Prospektangaben in
Rechnung stellen müsse. Wegen dieser Pflichtverletzung hat das
Gericht die Beklagte zu Schadensersatz verurteilt.

„Da die personellen Verflechtungen den Anlegern dieses Fonds
pflichtwidrig verschwiegen wurden, sind solche Ansprüche noch nicht
verjährt“, sagt Rosowski. Er empfiehlt daher allen betroffenen
Anlegern eine fachanwaltliche Prüfung möglicher Ansprüche. Diese habe
angesichts des positiven Urteils des Landgerichts Aurich gegen die
EFC AG gute Aussichten auf Erfolg, so der Fachanwalt Rosowski.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als „häufig empfohlene
Kanzlei“ bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz
genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann,
seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht
tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft vertritt
ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit achtzehn
Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.

Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Valteninskamp 70
20355 Hamburg
Fon: 040-3615720
Fax: 040-361572361
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Weitere Informationen unter:
http://