Noch am vergangenen Dienstag, dem 15.02.2011, hieß
es seitens der BAC Berlin Atlantic Capital GmbH (BAC), dass Wells
Fargo und BAC wieder direkte Verhandlungen über die Kreditlinie
aufgenommen hätten. Gestern nun die ernüchternde Nachricht: Die
Verhandlungen seien nun doch gescheitert, da die von Wells Fargo
vorgelegten Entwürfe unzulässig und inhaltlich völlig inakzeptabel
seien. Nach den Verlautbarungen der BAC sähen die Bedingungen vor,
dass Wells Fargo ein jederzeitiges Verwertungsrecht für das
Policenportfolio erhalte und die Anleger gleichzeitig auf alle
weiteren Rechte und Ansprüche verzichten müssten. Das Verfahren liege
nun wieder bei Gericht; eine Entscheidung werde in den nächsten Tagen
erwartet.
„Aufgrund möglicher Kapitalverluste und des ständigen Hin und Her
sind die Investoren zunehmend verunsichert“, so Fachanwältin Dr.
Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp). Hrp
vertritt bereits mehrere Gesellschafter und empfiehlt, mögliche
Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Der Life Trust Asset Pool (LTAP), der US-amerikanische
Zweitmarktpolicen von insgesamt 8 der von BAC initiierte Fonds hält,
hatte am 22. Dezember 2010 vorsorglich Gläubigerschutz nach „Chapter
11″ des amerikanischen Rechts vor dem zuständigen Gericht im
Bundesstaat Delaware beantragt. Damit wollte das Fondsmanagement das
Policenportfolio vor der Verwertung durch die kreditgebende Bank,
Wells Fargo, schützen. Durch das „Chapter 11“-Verfahren eröffnet sich
die Möglichkeit, die bestehende Finanzierung unter Aufsicht des
Gerichts neu zu ord-nen. Zur Finanzierung der Zweitmarktpolicen hatte
der LTAP mit der US-Bank Wachovia eine Kreditlinie in Höhe von
ursprünglich 500 Mio. USD vereinbart, die später auf 225 Mio. USD
reduziert wurde. Wachovia ist mittlerweile aufgrund der Finanzkrise
von Wells Fargo übernommen worden. Diese Kreditlinie könnte dem Asset
Pool und damit den Anlegern der BAC Life Trust-Fonds nun zum
Verhängnis werden.
Wells Fargo drängte nämlich zuletzt auf den Verkauf des
Lebensversicherungsportfolios, das von dem LTAP gehalten wird, und
hat die Rückzahlung des gesamten Darlehens verlangt. Der LTAP hatte
noch 2009 224 Policen gekauft, um das Investmentziel von mindestens
1.000 Policen zu erreichen. Bis Ende 2009 wurden von dem Asset Pool
insgesamt 408 Policen erworben. Nach aktuellen Mitteilungen der BAC
Berlin Atlantic Capital GmbH sollen die Ablaufleistungen der Policen
rund 1,4 Mrd. USD betragen.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Hand-buch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut
JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen“ Anwälten. Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.
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