Hahn Rechtsanwälte: Informationsveranstaltungen zu leasingähnlichen Medienfonds

Anleger fast sämtlicher leasingähnlicher
Medienfonds sind mit hohen Steuernachforderungen der Finanzverwaltung
konfrontiert. Deshalb suchen viele nach Lösungs-und
Ausstiegsmöglichkeiten. In Betracht kommen dabei
Schadensersatzansprüche sowie eine Rückabwicklung nach Widerruf des
Darlehens- und Beteiligungs- bzw. Treuhandvertrages.

In mehreren Veranstaltungen im Oktober informiert Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) über Handlungsalternativen aus
Sicht des Kapitalanlagerechts. Die Kanzlei ist spezialisiert auf
kapitalanlagerechtliche Fragestellungen und bundesweit ausschließlich
auf Anlegerseite tätigt. Das Thema der Veranstaltungen lautet:

„Leasingähnliche Medienfonds – Ausstiegsmöglichkeiten in
rechtlicher Hinsicht“

Berlin, den 02.10.2010 um 16.00 Uhr
Hamburg, den 04.10.2010 um 19.00 Uhr
Stuttgart, den 07.10.2010 um 19.00 Uhr
München, den 08.10.2010 um 19.00 Uhr
Frankfurt, den 09.10.2010 um 14.00 Uhr

Anmeldungen können unter
www.ra-hahn-mcl.de/content/veranstaltung/veranstaltungen.shtml
heruntergeladen werden.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch
für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den
bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig
empfohlenen“ Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
geschädigte Kapitalanleger.

Kanzleikontakt:

Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin. Dr. Petra Brockmann
Königstr. 26
70173 Stuttgart
Fon: +49-711-18567500
Fax: +49-711-1856749500
E-Mail:petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de