3.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Im Basisschutz gilt eine obligatorische Selbstbeteiligung von 150 EUR.
3.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Im Basisschutz gilt eine obligatorische Selbstbeteiligung von 150 EUR.