Düsseldorf, 13. Januar 2014 – Europas Wirtschaft steht gut da – auch weil viele Unternehmen in der EU ihre Erfindungen schützen lassen. Das ist ein Ergebnis einer im Herbst 2013 veröffentlichten Studie des Europäischen Patentamts (EPA) und des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM). Die Düsseldorfer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Cohausz & Florack (C&F) sieht darin den Sinn des Gewerblichen Rechtsschutzes bestätigt.
39 Prozent der Wirtschaftstätigkeit in der EU werden laut Studie von Industrien erzeugt, in denen geistiges Eigentum und dessen Schutz eine große Rolle spielen. In Deutschland liegt dieser Wert mit 46 Prozent noch einmal höher. Daran geknüpft ist die Beschäftigungssituation: Die genannten, innovationsfreudigen Industrien stellen 26 Prozent der Arbeitsplätze in der EU und 27 Prozent in Deutschland. Mit ihrem aktuellen Global Intellectual Property Index (GIPI4) kommt die Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing zu einem ähnlich positiven Ergebnis für den Innovationsstandort Deutschland: Der Index prüft anhand von 36 Rechtsordnungen, wie stark geistiges Eigentum in einzelnen Ländern der Welt geschützt wird. Wie schon beim GIPI3 aus dem Jahr 2011 liegt Deutschland auch diesmal für Patente auf Platz 1.
Investition in Erfindungen lohnt sich
Eine Marke kann ewig leben, ein Patent bis zu 20 Jahre. Das Urheberrecht hat ebenfalls eine lange Schutzdauer: Es endet erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. „Auch das zeigt, dass es sich in Deutschland lohnt, in Ideen zu investieren“, sagt C&F-Patentanwalt Gottfried Schüll. „Wenn Unternehmen ihre Erfindungen patentieren lassen, haben sie große Sicherheit, dass niemand sie durch Nachahmung entwertet. Und von dem Ertrag können sie eine ganze Zeit lang profitieren – durch eigene Geschäfte oder in Form von Lizenzgebühren.“ Der wirtschaftliche Erfolg einer Firma oder einer ganzen Nation hänge also ganz entscheidend davon ab, wie ernst sie den Schutz ihres geistigen Eigentums nimmt. Auch auf die eigentlichen Erfinder, die Mitarbeiter eines Unternehmens, wirke sich das Prinzip des Gewerblichen Rechtsschutzes motivierend aus: Durch gesonderte Vergütungen im Rahmen des Arbeitnehmererfinderrechts bekommen sie finanzielle Anreize, um weiterhin innovativ zu denken und gute Ideen voranzubringen.
Weitere Informationen unter:
http://www.cohausz-florack.de