Vom 1. Januar 2018 an sind alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dazu verpflichtet, Zustellungen von Gerichten und Behörden über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) entgegenzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird das beA ein etablierter Kommunikationsweg unter Anwälten, die miteinander elektronisch korrespondieren. Kein Anwalt wir es verhindern können, dass er so elektronisch Dokumente erhält, mit denen er arbeiten und auf die er reagieren muss. Spätestens dann müssen Rechtsanwälte und Mitarbeiter in Kanzleien alle Voraussetzungen geschaffen haben, um mit dem beA sicher zu arbeiten und Haftungsfallen zu vermeiden. Das betrifft insbesondere auch die beA-Karte. „Wer die Karte erst spät bestellt, riskiert es, dass sie nicht rechtzeitig zum Start des beA verfügbar ist. Denn die Rechtsanwaltskammern befürchten, einen möglichen Ansturm gegen Ende des Jahres nicht bewältigen zu können“, warnt Soldan-Geschäftsführer René Dreske.
Zusammen mit der Beratungsfirma Rubis & Hill bietet das Unternehmen derzeit Inhouse-Schulungen für Kanzleien rund um das beA an. Dabei geht es vor allem um Hinweise für das haftungsfreie und effiziente Arbeiten mit dem Postfach. So haben die Teilnehmer die Möglichkeit, im Schulungssystem das beA selbst auszuprobieren, selber Fehler zu machen und daraus zu lernen. „Wir legen in diesem Seminar den Fokus auf die praktischen Fragen zum beA, etwa zum Anbringen der qualifizierten elektronischen Signatur. Darüber hinaus geht es um den täglichen Umgang mit dem Postfach, die rechtssichere Dokumentation, die Vergabe von Berechtigungen und vieles mehr. Dabei gehen wir ganz individuell auf die Kenntnisse und Wünsche der Teilnehmer ein“, sagt Dreske.