„Die Rentenversicherung wird das Haushaltsjahr 2019
voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro
abschließen“, teilte Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in
seinem Bericht an die heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung mit.
Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage
Die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung werde damit bis Jahresende
auf rund 40,7 Milliarden Euro ansteigen, so Gunkel. Dies entspreche 1,8
Monatsausgaben. Die Nachhaltigkeitsrücklage werde jedoch in den kommenden fünf
Jahren bis auf den Bereich ihrer Mindesthöhe zurückgehen. „Dies hat vor allem
demografische Gründe, denn die geburtenstarken Jahrgänge nähern sich aktuell dem
Rentenalter.“
Entwicklung des Beitragssatzes
Gäbe es keine Untergrenze bei der Festlegung des Beitragssatzes, so könnte
dieser wegen der guten Finanzlage im nächsten Jahr von 18,6 auf 18,3 Prozent
gesenkt werden, so Gunkel. Das 2019 in Kraft getretene
RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz schließe jedoch bis 2025
eine Reduzierung unter 18,6 Prozent aus. Der Beitragssatz bleibe daher in den
kommenden Jahren stabil. Erst 2025 werde er voraussichtlich steigen, aber mit
19,8 Prozent die bis dahin geltende gesetzlich festgelegte Obergrenze von 20
Prozent nicht erreichen. Bis 2035 sei mit einer schrittweisen Erhöhung des
Beitragssatzes auf 22,3 Prozent zu rechnen.
Entwicklung des Rentenniveaus
Das Rentenniveau werde laut Gunkel im kommenden Jahr von derzeit 48,2 auf 48,1
Prozent sinken. Ab 2021 werde dann die bis 2025 geltende Haltelinie von 48
Prozent wirken. Danach sei bis 2035 mit einem weiteren Absinken auf 44,1 Prozent
zu rechnen. Das Rentenniveau bleibe damit über der bis 2030 geltenden
Untergrenze von 43 Prozent.
Finanzierung nicht beitragsgedeckter Leistungen
Nach Gunkels Worten habe die anhaltend gute finanzielle Lage dazu geführt, dass
in den letzten Jahren zahlreiche Leistungsverbesserungen und -ausweitungen
politisch umgesetzt wurden. „Offenbar verleitete das Finanzpolster aber auch
dazu, nicht alle diese Maßnahmen sachgerecht zu finanzieren“, kritisierte
Gunkel. Dies gelte insbesondere für den erfolgten weiteren Ausbau der
sogenannten Mütterrente, der überwiegend aus Beitragsmitteln vorgenommen wurde.
Eine solche Fehlfinanzierung dürfe sich bei der geplanten Grundrente nicht
wiederholen. „Wir fordern, dass die im Koalitionsausschuss vereinbarte
vollständige Steuerfinanzierung der Grundrente nun auch im
Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird, und zwar unabhängig davon, ob die zur
Gegenfinanzierung der Mehrausgaben vorgesehene Finanztransaktionssteuer gelingt
oder nicht. Es darf nicht sein, dass erneut die Beitragszahler zur Finanzierung
einer nicht beitragsgedeckten Leistung herangezogen werden“, erklärte Gunkel.
Der vollständige Bericht ist im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar.
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