Das IQS Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung erweitert das InsO 9001:2010 Zertifikat ab August 2011 um die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI). Es folgt damit die Umsetzung der aktuellen Beschlusslage des VID e.V. im Rahmen der Frühjahrstagung vom 2. bis 4. Juni in Berchtesgaden.
Die Erweiterung der InsO 9001 um die GOI bedeutet für Verwalter mit neuer bzw. erneuerter Zertifizierung ab dem 1.8.2011 in erster Linie den Nachweis der vollständig umgesetzten Qualitätskriterien des VID. Gleichzeitig weisen sich diese Insolvenzverwalter gegenüber dem Gericht als konsequente Umsetzer modernster Qualitätsvorgaben aus.
Grundlage der InsO 9001 waren schon seit ihrer Markteinführung 2007 die Berufsgrundsätze des VID zur Wahrung und Förderung eines hohen Qualitätsstandards der Insolvenzverwaltung in der jeweils aktuellen Fassung sowie die Empfehlungen der Uhlenbruck-Kommission. Beide Richtlinien hat das Zertifikat in prüfbare Kriterien umgesetzt. Die Weiterentwickelung der InsO 9001 obliegt seit 2010 dem IQS Institut für Qualität und Standards in der Insolvenzabwicklung. Als letzte Neuerung wurde im August 2010 die Konformitätsbescheinigung (KB) als fachliche Verifikation durch Insolvenzrichter und -rechtspfleger und in Ergänzung zur systemischen Verifikation durch die Zertifizierungsgesellschaften eingeführt. Seitdem wurden etwa 150 Bescheinigungen erteilt.
Mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Insolvenzverwaltung hat der VID die in den Berufsgrundsätzen festgehaltenen Qualitätsstandards konkretisiert und ergänzt. Dem Qualitätsgedanken des VID folgend ergänzt das IQS die InsO-Zertifizierung ab 1. August 2011 daher um wichtige Bestandteile der GOI. Ab diesem Zeitpunkt wird auch die Konformitätsbescheinigung auf der Basis der neuen Kriterien geprüft und erteilt. Anleitung bekommen die anfragenden Insolvenzverwalter durch dafür ausgebildete InsO 9001-Fachberater.