Wer sich noch im Sommer um die längst fällige
Heizungsmodernisierung kümmern möchte, hat finanziell gesehen wieder
gute Karten: Denn im Juli gab die Bundesregierung grünes Licht für
das zwischenzeitlich gesperrte Marktanreizprogramm (BAFA) zur
Modernisierung von Heizungsanlagen unter der Nutzung von Erneuerbaren
Energien. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten
Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung mit einem einmaligen
Förderbetrag von 810 EUR ab neun Quadratmeter Kollektorfläche,
Pelletkessel mit neuem Pufferspeicher mit mindestens 2.500 EUR sowie
hocheffiziente Wärmepumpen, z. B. die die Luft- / Wasserwärmepumpe
für das Einfamilienhaus, mit maximal 1.200 EUR Fördergeld. Öl- und
Gasbrennwertkessel werden noch bis zum Jahresende mit 400 EUR
gefördert, wenn die heizungsspezifische Unterstützung mit einer
Solarthermieanlage auf dem Dach erfolgt.
Prinzipiell muss künftig auch der Hydraulische Abgleich durch den
Fachhandwerker nachgewiesen werden. Generell nicht mehr gefördert
werden jedoch Heizungsanlagen im Neubau. Horst Eisenbeis,
Geschäftsführer der Vereinigung der deutschen
Zentralheizungswirtschaft e. V. (VdZ), empfiehlt bei Heizungen, die
nicht älter als 15 Jahre sind vorher vom Fachhandwerker den
Heizungs-Check durchführen zu lassen: „Das standardisierte
Prüfverfahren dauert nur ca. eine Stunde und hinterher weiß man genau
wo die Schwachstellen der Heizungsanlage liegen“. Die Details zu den
Neuerungen im Marktanreizprogramm gibt es in der überarbeiteten
VdZ-Info 12, die auf www.intelligentheizen.info kostenfrei
heruntergeladen werden kann. Zur Veranschaulichung ist eine
Infografik als druckfähige Datei im Presseportal unter
www.intelligent-heizen.info verfügbar.
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Iris Ehrenberg / Jürgen Bähr
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