Manager werden bei Schadensfällen zunehmend in die
Verantwortung genommen und der öffentliche Druck steigt. Die
D&O-Versicherung soll die Haftungsrisiken reduzieren.
Bei Schadensfällen wird die Frage der Verantwortlichkeit immer
häufiger auch öffentlich gestellt. Ein aktuelles Beispiel ist etwa
der VW-Abgasskandal. Dadurch geraten Gesellschaften und ihre
leitenden Organe zunehmend unter Druck. Schon bei Fahrlässigkeit
können Manager in der persönlichen Haftung stehen und
schadensersatzpflichtig sein. Um das große Haftungsrisiko ihrer
leitenden Organe wie Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte
abzufedern, schließen viele Gesellschaften eine D&O-Versicherung
(Directors-and-Officers-Versicherung) ab. Damit diese
Manager-Haftpflichtversicherung im Schadensfall auch eintritt,
sollten die spezifischen Risiken der Organe optimal abgesichert sein,
erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Nach einem Erfahrungsbericht der Kanzlei kann es besonders in
Fragen der Innenhaftung der Leitungsorgane zu Streitigkeiten mit dem
Versicherer kommen, wenn die Organe ihren Freistellungsanspruch
gegenüber dem Versicherungsunternehmen direkt an die geschädigte
Gesellschaft abtreten. Der Versicherer bezweifelt dann oftmals, dass
die Manager ernstlich in Anspruch genommen werden sollen. Vielmehr
gehe es darum, den Versicherungsfall auszulösen, damit der
Versicherer zahlt.
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Punkt mit zwei Urteilen
allerdings für Klarheit gesorgt (Az.: IV ZR 304/13 und IV ZR 51/14).
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es zulässig, dass die
Manager ihren Anspruch direkt an das geschädigte Unternehmen
abtreten, so dass dieses seine Forderungen direkt gegenüber dem
D&O-Versicherer geltend machen kann. Dabei sei die Ernstlichkeit der
Inanspruchnahme kein Kriterium für den Eintritt des
Versicherungsfalls, die schriftliche Inanspruchnahme der Organe
reiche aus.
Dennoch können bei der Abtretung des Freistellungsanspruchs
rechtliche Fallstricke lauern, die durch kompetente juristische
Beratung umgangen werden können. Wesentlich ist, dass schon beim
Abschluss der D&O-Versicherung die spezifischen individuellen Risiken
der leitenden Orange in der Police berücksichtigt werden. Besonders
ist darauf zu achten, dass sowohl das Innenhaftungsrisiko des
Managers als auch sein Außenhaftungsrisiko abgedeckt ist. Eine
entsprechende Deckungssumme sollte vereinbart sein. Ein weiterer
wichtiger Punkt ist, dass in der Police auch Aspekte der
Rückwärtsdeckung und der Nachhaftungsdeckung berücksichtigt sind.
Vom Abschluss der D&O-Versicherung bis zur rechtlichen
Auseinandersetzung mit dem Versicherer können im Gesellschaftsrecht
erfahrene Rechtsanwälte beraten.
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sicherung.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und
Privatpersonen.
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