GroKo-Pläne: Große Mehrheit für Gleichbehandlung von Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst bei Befristungen (FOTO)

GroKo-Pläne: Große Mehrheit für Gleichbehandlung von Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst bei Befristungen (FOTO)
 

In der Debatte um die von der Großen Koalition angestrebte
Einschränkung von befristeter Beschäftigung schließen sich über 80
Prozent der Wahlberechtigten in Deutschland der Forderung des
Arbeitgeberverband Gesamtmetall an, dass für Privatwirtschaft und
öffentliche Hand die gleichen Regeln gelten sollten. Das ergab eine
repräsentative Meinungsumfrage von Civey im Auftrag von Gesamtmetall.
Nur 6,2 Prozent der Befragten bewerteten diese Forderung negativ.

Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Oliver Zander: „Das eigentliche
Befristungsproblem liegt nicht in der Privatwirtschaft, sondern im
öffentlichen Dienst. Die Große Koalition will aber in der
Privatwirtschaft eine Quote von 2,5 Prozent für Betriebe mit mehr als
75 Mitarbeitern einführen, während der öffentliche Dienst nach
Belieben weiter befristen darf. Wir fordern die gleichen Regeln für
alle.“

In der öffentlichen Wissenschaft ist mit 43,6 Prozent fast jeder
zweite Mitarbeiter befristet, im gesamten öffentlichen Dienst mit 9,5
Prozent fast jeder zehnte. Dagegen liegt der Anteil der befristet
Beschäftigten in der Metall- und Elektro-Industrie bei gerade mal
vier Prozent, im M+E-Mittelstand liegt er im Durchschnitt bei sechs
Prozent.

Zander weiter: „Wenn der Politik wirklich am Herzen liegt,
Missbrauch und Menge von befristeter Beschäftigung zu bekämpfen,
braucht sie kein Gesetz, sondern nur den Anstand, selber so zu
handeln, wie sie das von anderen verlangt. Ausnahmslos alle
Gerichtsentscheidungen, die Missbrauch von Befristungen festgestellt
haben, sind bei Befristungen mit Sachgrund erfolgt – und zwar
ausschließlich im öffentlichen Dienst.“ Damit verwies Zander auf ein
Gutachten des Münchner Arbeitsrechtlers Prof. Richard Giesen.

Zander bekräftigte zudem die Forderungen der Metall-Arbeitgeber an
die Große Koalition:

1. Erhalt des bestehenden Flexibilitätsspielraums: Dieser liegt in
der Metall- und Elektro-Industrie bei einem Personalanteil von
insgesamt zehn bis 15 Prozent.

2. Die bestehenden Sachgründe für Befristungen sind aufgrund der
Rechtsprechung nicht mehr rechtssicher handhabbar. Deshalb:
Rechtssichere Ausgestaltung der Sachgründe und Ergänzung durch
weitere konkretisierte Sachgründe.

3. Abschaffung der Haushaltsbefristung zur wirksamen Bekämpfung
der Befristungsflut im öffentlichen Dienst (§ 14 Abs. 1 Nr. 7 TzBfG).

4. Abfindungsoption statt einer Bestandsschutzlösung im 7. bis 24.
Monat der Beschäftigung.

5. Eine Zeitbefristung über 24 Monate hinaus, wenn
arbeitsvertraglich ein sogenannter Flexi-Bonus („Prämienbefristung“)
vereinbart wurde.

Wissenschaftliche Gutachten und den ausführlicheren
Forderungskatalog der M+E-Arbeitgeber finden Sie unter
www.gesamtmetall.de/befristung.

Die Original-Grafik mit dem Ergebnis der Civey-Befragung finden
Sie unter https://app.civey.com/shares/4473, eine zur Verwendung
freie Aufbereitung der Ergebnisse anbei.

Pressekontakt:
Arbeitgeberverband Gesamtmetall
Martin Leutz
Leiter Kommunikation und Presse
Voßstr. 16
10117 Berlin
030 / 55150 – 206
leutz@gesamtmetall.de

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