
Detekteien werden in der Regel dann beauftragt, wenn das öffentliche Interesse nicht berührt wird oder wenn Gründe vorliegen, die staatlichen Organe nicht hinzuziehen zu wollen. Interessant ist deshalb die Frage, ab wann ein Hinzuziehen der staatlichen Organe unzweckmäßig oder unerwünscht ist, und in welchen Bereichen Detekteien Leistungen erbringen, die von staatlicher Seite nicht angeboten werden.
Zusicherung von Diskretion
Die Detektiv-Branche ist ein „Vertrauensgewerbe“, denn Mandanten erwarten absolute Diskretion, wenn sie sich an eine Detektei wenden.
. Das hinzuziehen einer Detektei und die Nichtanzeige einer Straftat erfolgt häufig in wirtschaftlichen Anliegen. Denn häufig möchte der Mandant nicht als Betrogener gelten, insbesondere, wenn dieser in der Öffentlichkeit steht. Somit steht der Mandant in dem Konflikt, einerseits die Wiedergutmachung des Schadens zu wollen, aber andererseits besteht die Angst vor Spott und Bloßstellung bei bekannt werden der Angelegenheit in der Öffentlichkeit.
Aber auch Angst vor wirtschaftlichen Folgen , die durch bekannt werden betrügerischer Vorgänge in einem Unternehmen an die Öffentlichkeit gelangen, spielen eine Rolle.
Bei innerbetrieblichen Detektiv-Recherchen wird z.B. Rücksicht auf das betriebliche Klima genommen. In einigen Fällen spielt die Rücksichtnahme auf den Täter bzw. des Verdächtigten eine wichtige Rolle,z. B. wenn dieser in der Öffentlichkeit steht.
Ähnlich verhält es sich bei Vorkommnissen in der Familie. So geht es den Verletzten in erster Linie um die Aufklärung und Wiedergutmachung des Schadens, nicht aber um die Bestrafung des Täters oder bekannt werden des Vorfalls, die bei Einschaltung der Strafverfolgungsorgane unvermeidlich wären.
Objektives Bedrohungsbild
Historisch gesehen spielt bei der Beauftragung einer Detektei das Bedrohungsbild als auch die subjektive Kriminalitätsfurcht eine ausschlaggebende Rolle. Aufgrund einerseits steigender Straftaten sowie andererseits eng begrenzter Ressourcen der Sicherheitsbehörden führen dazu, dass die staatliche Gewährleistung innerer Sicherheit abnimmt und private Institutionen in Anspruch genommen werden .
Vorteile gegenüber der Polizei.
Gründe für die Beauftragung einer Detektei können sich auch aus den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern zwischen Polizei und Detektei ergeben.
Als ein solcher Unterschied soll zum Beispiel die Vertragsfreiheit und die damit verbundene Weisungsbefugnis gegenüber Detekteien genannt werden. Somit kann der Auftraggeber die Ermittlung in die gewünschte Richtung lenken, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit für ein von ihm gewünschtes Ermittlungsergebnis erhöht.
Aufgrund der zugesicherten Diskretion hat der Auftraggeber die Gewährleistung, dass sich die von ihm veranlassten Ermittlungen nicht zu seinem Nachteil auswirken. Sollten dem Auftraggeber dennnoch während der Ermittlung Bedenken aufkommen, so kann er das Vertragsverhältnis beenden. Eine solche Weisungsbefugnis besteht beim Einschalten der Strafverfolgungsbehörden nicht. Denn ist die Angelegenheit erst einmal bei den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gekommen, ist sie im Rahmen des Legalitätsprinzips gezwungen die Angelegenheit weiterzuverfolgen.
Ein weiterer bedeutsamer Unterschied ist die Zielsetzung von Polizei und Detekteien bei Bearbeitung eines Auftrags. Die polizeilichen Ermittlungen haben ihren Schwerpunkt bei der Aufspürung des Täters, nicht aber bei der Wiederbeschaffung von Diebesgut. So liegt das Interesse bei Wirtschaftsunternehmen bei der Beauftragung eines Privatdetektivs weniger in der Bestrafung des Täters als in der Wiedergutmachung des Schadens.
Auch das unbürakratische und schnelle Vorgehen von Detekteien kann ein entscheidener gegenüber der Polizei sein. Als konkretes Beispiel soll hier genannt werden, dass es bei privaten Ermittlungen keine Zuständigkeitsbeschränkungen und keine Landesgrenzen gibt.
Dennoch gibt es Fälle in denen eine Kooperationzwischen Polizei und Detektei zustande kommt, z. B. bei der Suche nach vermissten Personen.
Weitere Gründe zur Beauftragung von Detekteien können die unterschiedlichen Ermittlungsmethoden gegenüber der Polizei sein. Den das natürliche Mitteilungsbedürfnis kann durch unter Legende Arbeit arbeitendenPrivatermittler besser geweckt werden, als das durch die Polizei, der stets mit einer gewissen Zurückhaltung begegnet wird.
Ausfüllung einer Lücke im Sicherheitssystem
Wie bereits im Vergleich Polizei und Detektei erwähnt, bieten Detekteien Dienstleistungen an, die ansonsten von keiner anderen Institution angeboten werden. Dies steht nicht nur in Bezug zur Art und Weise der Auftragserledigung, sondern gibt es in einigen Fällen eine Pol ähnliche Stellung in Bezug auf die Wahrnehmung einer Aufgabe. Als Beispiel sollen Fälle genannt werden, in denen ein polizeiliches tätig werden erforderliches Interesse noch nicht oder nicht mehr gegeben ist, z. B.in Bereichen der Ehe oder Familie sowie nach der Suche nach vermissten Personen wenn diese nach polizeilichen Vorschriften nicht mehr als vermisst gelten. Ein weiterer Tätigkeitsbereich von Detekteien, bei denen ein tätig werden, der Polizei ausscheidet, ist das Wahrnehmen von Ermittlungen für Rechtsanwälte. Aufgrund dessen, dass die Strafverteidigung die Beistandspflicht erfüllt, ist es nicht möglich bei unklarer Sachlage ein Ermittlungsbegehren an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu richten, um nicht durch ein ohne Prüfung gestelltes Beweisbegehren eine Belastung des Beschuldigten hervorzurufen.
Als Folge dieser Beweisstandespflicht sollte der Strafverteidiger nie eine Frage,
eine Beweisanregung, einen Beweisantrag stellen, deren Antwort er nicht kennt bzw. selbst ermittelt hat oder durch dritte ermitteln lassen hat. Privatdetektive sind diese Art der Ermittlung prädestiniert und füllen damit eine Lücke im Sicherheitssystem, die zwischen den Wirkungsbereichen der stattlichen Sicherheitsorgane und der Arbeit der Rechtsanwälte besteht. Der Grund für die Beauftragung einer Detektei wäre also hierfür die Wahrnehmung der eigenverantwortlichen Ermittlungstätigkeit, die dem Strafverteidiger zusteht, aber er diese nicht selbst durchführen kann und für diese stattliche Ermittlungsorgane nicht in Betracht kommen. Schließlich wollen viele Rechtsschutzsuchende einerseits in Verfahren,in denen der Verhandlungsgrundsatz gilt, die Möglichkeiten zur Beibringung ihnen günstige Tatsachen möglichst ausnutzen. Andererseits vertrauen sie nicht darauf, dass die Gerichte dem etwa im Strafprozess geltenden Untersuchungsgrundsatz in ausreichenden Maß gerecht werden, sodass aus diesen Gründen Detektive beauftragt werden.
M.T.S. – Ihr starker Partner für Privat und Wirtschaft
Die Detektei M.T.S. mit Sitz in Germering bei München wurde im Jahr 2004 gegründet und ist Ihr zuverlässiger Partner in privaten und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Wir sind dem BID (Bund internationaler Detektive) angeschlossen und verfügen über einen externen Datenschutzbeauftragten sowie es seit dem 2018 für Detekteien in Deutschland vorgeschrieben ist.
Privatdetektei (Beispiele für Einsatzbereiche):
Ehe- und Familienangelegenheiten
Beweiserhebung bei Stalking und Bedrohung
Aufklärung bei Sachbeschädigung
Investigative Unterstützung für Strafverteidiger
Ermittlungen gegen Mietnomaden.
Wirtschaftsdetektei (Beispiele für Einsatzbereiche):
Aufklärung von Compliance Verstößen in Unternehmen
Schulüberermittlung
Unterstützung des Riskmanagements
Aufklärung im Personenschutz
Aufklärung von Due Diligence Angelegenheiten
Aufklärung von Anti Fraud bei Versicherungen
Kontaktdaten Detektei M.T.S.
Adresse: Augsburger Str 16 a 82110 Germering
Webseite: https://www.detektei-mts.de
Email: info@detektei-mts.de
Festnetz: 089/63856590
Mobil: 0176/53101909
Inhaber: Michael Thiel