Google verweigert dem Schweizer Onlinehändler Pfefferspray Store Müller die Publikation von Werbeanzeigen für Pfeffersprays mit Google AdWords.
Der Marktführer für Internetwerbung verweist dabei auf seine Werberichtlinien, denen zufolge Werbung für Pfeffersprays nicht erlaubt ist.
Diese Werberichtlinien gelten aber offenkundig nicht für alle Werbekunden. Denn die Suchmaschine lässt z.B. Amazon und andere ausgesuchte Onlinehändler mit einschlägigen Werbeanzeigen für Pfeffersprays werben. Dies auch nachdem das Unternehmen über einen längeren Zeitraum mehrfach über diese Verstösse der Werberichtlinien in Kenntnis gesetzt wurde.
Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wird eigenen Aussagen zufolge Google zu einer Stellungnahme auffordern. Laut dem SECO könnte ein Verstoss gegen Art. 2 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen.
Google hat eine marktbeherrschende Stellung im Online-Anzeigenmarkt. Wenn Google bestimmte Werbekunden gegenüber anderen wissentlich benachteiligt, so hat dies für Betroffenen gravierende und existenzgefährdende Konsequenzen.