
Das Verfassungsgericht Brandenburg hat den Eilantrag der
AfD-Abgeordneten Birgit Bessin und Dr. Rainer van Raemdonck auf
Feststellung der Rechtswidrigkeit der bisherigen Nichtgewährung der
beantragten Akteneinsicht im Medikamentenskandal um
Gesundheitsministerin Golze (Linke) abgelehnt.
Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und
Mitglied im Gesundheitsausschuss, Birgit Bessin:
„Unter dem Strich sagen die Richter: Wenn am Donnerstag der
Gesundheitsausschuss tagt, kann man doch der AfD nicht erlauben, am
Dienstag in die Akten zu gucken. Damit wüsste die AfD dann ja mehr
als die anderen Fraktionen.
Außerdem begründet das Gericht seine Ablehnung mit der Tatsache,
dass eben am 16.08.18 der Gesundheitsausschuss tage und die
Ministerin dort alle Fragen beantworten würde. Das eine hat
allerdings nichts mit dem anderen zu tun: Erstens hat die Ministerin
schon in der ersten Sondersitzung etliche Fragen nicht ausreichend
beantwortet und in der Sache nicht aufklären können. Zweitens haben
die Befragung der Ministerin und die Einsicht in teils mehrere Jahre
alte Akten des Ministeriums nichts miteinander zu tun. Die Ministerin
hat zugegeben, dass sie sich in den ersten Tagen des Skandals –die
Akten hat kommen lassen–. Sie weiß also nichts und die Möglichkeit,
sie zu befragen, soll dem Abgeordneten die Akteneinsicht ersetzen?
Ich sage es noch einmal in aller Deutlichkeit: Ich fühle mich in
meinen Rechten als Abgeordnete eingeschränkt und in der Ausübung
meines Mandats massiv behindert. Wie soll der Abgeordnete die
Regierung effektiv kontrollieren, wenn diese einfach die Kontrolle
verweigern bzw. endlos hinauszögern kann und das dann vom obersten
Gericht des Landes auch noch abgesegnet wird? Damit ist keine
effektive Kontrolle der Regierung mehr möglich, wir bewegen uns schon
fast auf undemokratische Verhältnisse zu. Das Verhalten von
Ministerium und Gericht müssen und werden in der nächsten
verfassungsgerichtlichen Entscheidung aufgearbeitet werden.“
Die Fraktion der AfD im Landtag Brandenburg wird Widerspruch gegen
die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes einreichen.
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