Götzl: Bundesregierung widerspricht sich bei Bankenabgabe

Für Stephan Götzl, Präsident des
Genossenschaftsverbands Bayern, ist das von der Bundesregierung auf
den Weg gebrachte Gesetz zur Bankenabgabe inkonsequent. Das Gesetz
sieht vor, die Beitragsbemessung für die Bankenabgabe am systemischen
Risiko eines Kreditinstituts auszurichten. Dazu Götzl: „In der vor
einigen Wochen veröffentlichten Instituts-Vergütungsverordnung hat
das Bundesministerium der Finanzen Banken mit einer Bilanzsumme von
mehr als zehn Milliarden Euro als “bedeutend“ klassifiziert. Die
Bankenabgabe unterstellt jetzt aber für Institute aller Größenklassen
ein systemisches Risiko. Das ist widersprüchlich!“ Denn damit würden
auch regionale Institute wie Genossenschaftsbanken und Sparkassen in
die Bankenabgabe einbezogen, obwohl von ihnen keine systemische
Gefahr für die Volkswirtschaft ausgehe, so der Präsident der
bayerischen Kreditgenossenschaften.

Götzl fordert daher, dass die Bundesregierung ihre eigenen
Maßstäbe auch bei der Gestaltung der Bankenabgabe anwendet.
Konsequent ist aus Sicht des bayerischen Genossenschaftspräsidenten,
eine Freigrenze bei der Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe
einzuführen. Damit werde den Belangen kleiner und mittlerer Banken
Rechnung getragen, die aufgrund ihres risikoarmen und regionalen
Geschäfts keine Gefahr für die Volkswirtschaft darstellen.

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