Götz: Verbesserung des Feuerwehrführerscheins

Zu dem vom Bundesrat vorgelegten Änderungsentwurf
zum Straßenverkehrsgesetz, mit dem die Einsatzfähigkeit von
Rettungsorganisationen erhöht werden soll, erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:

Die christlich-liberale Koalition hat vereinbart, das
Straßenverkehrsgesetz zugunsten der bei den Freiwilligen Feuerwehren,
den Rettungsdiensten und den technischen Hilfsdiensten ehrenamtlich
tätigen Bürgerinnen und Bürgern weiter zu verbessern.

Folgerichtig zielen der von Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU)
auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf sowie die Gesetzesinitiative der
Länder darauf ab, für ehrenamtlich Tätige den Erwerb der
Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen deutlich zu
erleichtern. Konkretes Ziel ist der vereinfachte Zugang zur
Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen
Gesamtgewicht. Die von den Ländern angestrebte Einführung einer
Sonderfahrberechtigung sieht für deren Erwerb eine
organisationsinterne Einweisung und Prüfung vor. Dabei muss der
Fahrer mindestens seit zwei Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B
besitzen.

Das bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber dem bereits
2009 gegen zähe Widerstände des damaligen Verkehrsminister Tiefensee
(SPD) bis 4,75 Tonnen durchgesetzten Feuerwehr-Führerscheins. Mehr
war damals mit der SPD nicht zu machen.

Hintergrund ist, dass seit 1999 mit der Fahrerlaubnis Klasse B nur
noch Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5
Tonnen ist hingegen eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.
Lediglich Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihre
Fahrerlaubnis (alte Klasse 3) erworben haben, sind davon
ausgeschlossen.

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