Deutsche Umwelthilfe (DUH) untersuchte
Rückgabemöglichkeiten für ausgediente Energiesparlampen im Handel:
Kaum Verbraucherinformationen und wenig Rückgabemöglichkeiten von
quecksilberhaltigen Energiesparlampen in Bau- und Elektromärkten –
Rückgabequote von 10 – 20 Prozent bei Energiesparlampen aus
Privathaushalten absolut unbefriedigend – DUH-Bundesgeschäftsführer
Resch fordert von Bundesregierung Rücknahmepflicht von Altlampen und
Elektrokleingeräten im Handel – Zweite Stufe des Glühlampenausstiegs
bringt ab 1. September neben Verkaufsverbot von Glühlampen mit 75
Watt verbindliche Verbraucherinformationen auf Lampenverpackungen
Die Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung quecksilberhaltiger
Energiesparlampen bewegt sich in Deutschland weiter auf einem
beklagenswert niedrigen Niveau. Daran haben Absichtserklärungen des
Handels und der Lampenhersteller, in denen in der Vergangenheit der
Auf- und Ausbau freiwilliger Rückgabemöglichkeiten angestrebt wurde,
wenig geändert. Das ist das Ergebnis von insgesamt 124 Testbesuchen,
die Mitarbeiter der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) im Vorfeld der
bevorstehenden zweiten Stufe des EU-Glühlampenverbots aktuell in
Bau-und Elektromärkten sowie Drogerien durchgeführt hat.
Die Testbesucher der DUH interessierten sich einerseits für das
Informationsangebot der Verkaufsstellen, in denen die Kunden über die
korrekte Entsorgung von quecksilberhaltigen Altlampen aufgeklärt
werden. Anderseits ging es um die Bereitschaft des Handels,
Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren auf freiwilliger Basis
zurückzunehmen. „Das Ergebnis liegt selbst hinter unseren
Befürchtungen zurück. Die bisherige Politik des
Bundesumweltministeriums, auf Freiwilligkeit des Handels zu setzen,
muss danach als gescheitert angesehen werden“, erklärte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Nur zehn der besuchten
Geschäfte (das entspricht acht Prozent) informierten am Verkaufsregal
über die Entsorgungspflichten der Verbraucher und die
Rückgabemöglichkeiten direkt im Markt oder bei den kommunalen
Sammelstellen. Nur knapp jeder fünfte besuchte Händler (19 Prozent)
bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern freiwillige
Rückgabemöglichkeiten von Altlampen in Form von sichtbar
aufgestellten Sammelbehältern.
Jährlich fallen in Deutschland rund 120 Millionen
quecksilberhaltige, sogenannte Gasentladungslampen, zur Entsorgung
an. Nur 35 Prozent davon werden getrennt gesammelt und ordnungsgemäß
entsorgt. Betrachtet man die Sammelquote von ausgedienten
Energiesparlampen aus Privathaushalten, sinkt sie sogar auf
beschämend niedrige 10 bis 20 Prozent. Unter Federführung des
Bundesumweltministeriums diskutieren seit über einem Jahr
Handelsverbände und von Lampenherstellern beauftragte Rücknahme- und
Recyclingsysteme für Altlampen, wie die Sammelquote von Altlampen in
Deutschland erhöht werden kann. Ein wichtiger Aspekt dabei ist der
freiwillige Ausbau der Rückgabemöglichkeiten von alten
Energiesparlampen für Verbraucher im Handel. Vor einem halben Jahr
wurde dazu eine gemeinsame Erklärung der Beteiligten veröffentlicht.
„Es genügt nicht, wenn als Ergebnis dieser Initiative ganze 19
Prozent der Handelsbetriebe freiwillige Rückgabemöglichkeiten
anbieten. Ãœberall dort, wo die quecksilberhaltigen Energiesparlampen
angeboten werden, müssen diese auch zurückgegeben werden können.
Jetzt ist Umweltminister Röttgen am Zuge, eine gesetzliche
Verpflichtung des Handels zur kostenlosen Rücknahme von Altlampen und
Elektrokleingeräten zu erlassen. Mit dem Prinzip Freiwilligkeit
kommen wir jedenfalls nicht weiter“, kommentierte Resch.
Die DUH fordert darüber hinaus Städte und Gemeinden auf,
zusätzliche Altlampen-Annahmestellen einzurichten und alle kommunalen
Sammelstellen für Altlampen zu öffnen. „In jeder Gasentladungslampe
findet sich eine kleine Menge Quecksilber. Wir sollten uns in
Deutschland vornehmen, mit Schweden gleichzuziehen und ebenfalls 80
Prozent der Altlampen zurück erhalten“, erläuterte Resch.
Bei den Testbesuchen der DUH gab auf gezieltes Nachfragen rund die
Hälfte der Unternehmen an, dass sie im Prinzip alte Energiesparlampen
zurücknähmen. Die tatsächliche Rücknahme dieser Märkte bzw. die
ordnungsgemäße Entsorgung von in diesen Märkten gesammelten Altlampen
ist aber in vielen Fällen unklar und zweifelhaft – oft fehlen schon
gesonderte Sammelbehälter oder eine geeignete Rücklauflogistik. Die
DUH-Mitarbeiter konnten unter anderem feststellen, dass Altlampen in
einigen Märkten zusammen mit Altbatterien gesammelt wurden. In einem
Fall entsorgte gar ein Baumarkt-Mitarbeiter Altlampen unmittelbar
nach der Rücknahme in den Restmüll.
Ab dem Stichtag für die zweite Stufe des Glühlampenausstiegs am 1.
September müssen die Lampenhersteller ihre Produkte europaweit
genauer als bisher mit wesentlichen Daten kennzeichnen. Dabei muss
auch der Quecksilbergehalt einer jeden Lampe angegeben werden. Die
Verbraucherinformationen müssen auf der Verpackung sichtbar angegeben
und auf frei zugänglichen Internetseiten bereitgestellt werden. „Mit
den neuen Kennzeichnungspflichten wird es für die Verbraucherinnen
und Verbraucher einfacher, hochwertige Energiesparlampen zu erkennen
und aus dem breiten Angebot im Verkaufsregal die Besten zu wählen“,
kommentierte Maria Elander, die Leiterin des Bereichs
Kreislaufwirtschaft der DUH. Welche Energiesparlampe am besten
geeignet ist, hängt von speziellen Kundenvorlieben, vor allem dem
geplanten Einsatzbereich ab – ob sie im Innen- oder Außenbereich
genutzt werden soll, ob sie häufig oder selten an- und ausgeschaltet
wird, ob sie dimmbar sein soll oder ob ein warmes oder eher
nüchternes Licht bevorzugt wird. Anhaltspunkte für gute
Energiesparlampen sind eine lange Lebensdauer (mindestens 10.000
Stunden) und ein niedriger Quecksilbergehalt. Für die meisten
Verbraucher ist auch wichtig, dass die Lampen schnell ihre volle
Leuchtkraft erreichen, also eine kurze Anlaufzeit haben.
Hintergrund
Am 1. September 2010 greift die zweite Stufe des EU-weiten
Glühlampenausstiegs. Die EG-Verordnung 244/2009 schreibt neue
Ökodesign-Anforderungen für Lampen vor. Ab 1. September 2009 durften
klare Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt sowie alle
matten Glühlampen nicht mehr verkauft werden. Mit der zweiten Stufe
fallen nun auch klare Glühlampen mit mehr als 60 Watt weg. In
insgesamt vier Stufen bis 2012 werden alle ineffizienten
Standardglühbirnen und konventionelle Halogenglühlampen aus den
Verkaufsregalen verbannt. Die Verordnung soll zur Einhaltung der
europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele beitragen. Die
unter den EU-Staaten und mit dem Europaparlament abgestimmte Regelung
dient der Verbesserung der Marktdurchdringung von energieeffizienten
Beleuchtungstechniken und soll im Jahr 2020 zu einer
Energieeinsparung von rund 39 Terawattstunden (Mrd. kWh) führen – das
entspricht der Stromerzeugung von sieben modernen Kohle-oder vier
großen Atomkraftwerken.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.duh.de/pressmitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2370
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de
Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41,
Mobil: 0160 5337376, E-Mail: elander@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577,
Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz@duh.de