Die EU-Kommission hat im Rahmen des EU Pilot ihre
europarechtlichen Bedenken gegen den im Dezember 2012 von 15
Länderchefs unterzeichneten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
bekräftigt (7625/15/GROW). Die Kritik der Kommission richtet sich
u.a. auch gegen das sogenannte Regionalisierungsprinzip bei „Lotto
6aus49″. Das Verbot der Vermittlung in andere deutsche Bundesländer
wird von den Ländern damit gerechtfertigt, spielanreizenden Wirkungen
vorzubeugen. Diese seien jedoch im Bereich der Lotterien wegen des
sehr geringen Suchtpotentials nicht nachvollziehbar.
„Das Regionalisierungsprinzip dient allein der Verdrängung
unabhängiger Lotterievermittler, die im Internet mit den staatlichen
Veranstaltern im Wettbewerb stehen“, so Norman Faber, Präsident des
Deutschen Lottoverbandes. Die Lottogesellschaften hatten infolge der
Regionalisierungspflicht die Vergütung der Lotterievermittler um bis
zu 40 % reduziert. Faber: „Gleichzeitig quersubventionieren die
staatlichen Anbieter ihre eigenen Online-Angebote offensichtlich mit
dem Geld der Steuerzahler.“ Die Monopolkommission der Bundesregierung
hatte die Länder bereits 2012 vor einer Diskriminierung unabhängiger
Lotterievermittler gewarnt.
„Die Macher des Glücksspieländerungsstaatsvertrages haben es in
den vergangenen vier Jahren nicht geschafft, die Fragen der
Kommission schlüssig zu beantworten, nun droht ein
Vertragsverletzungsverfahren“, so Faber. Wider besseren Wissens habe
Deutschland einen sowohl politisch wie auch wirtschaftlich völlig
unnötigen und desaströsen Streit mit Europa vom Zaun gebrochen. „Es
wird allerhöchste Zeit, dass der Glücksspielstaatsvertrag erneuert
wird.“ Schon im Juli 2011 hatte die EU-Kommission einen Vorentwurf
des neuen Staatsvertrages in zahlreichen zentralen Punkten
beanstandet. Im März 2012 bestärkte die EU-Kommission in einem
Schreiben an die Bundesregierung ihre Kritik, insbesondere auch an
der Regionalisierungspflicht.
Namhafte Verfassungs- und Europarechtsexperten wie Prof. Dr.
Hans-Jürgen Papier (Universität München), Prof. Dr. Bernd Grzeszick
(Universität Heidelberg), Prof. Dr. Andreas Fuchs (Universität
Osnabrück), Prof. Dr. Matthias Rossi (Universität Augsburg) und
zuletzt Prof. Dr. Hans Dieter Jarass (Universität Münster)
kritisieren den Glücksspieländerungsstaatsvertrag als verfassungs-
und europarechtswidrig. Schwerpunkt der Kritik ist der inkohärente
und unsystematische Regelungsansatz, weil gefährliche Glücksspiele
liberalisiert werden, während hingegen das harmloseste Glücksspiel,
LOTTO, monopolisiert und im Vertrieb erheblich beschränkt wird. Als
Begründung dient die nicht nachvollziehbare und vielfach widerlegte
Argumentation, Lotto mache süchtig. „Mit diesem Märchen werden
unabhängige Lotterievermittler seit Jahren diskriminiert“, so Norman
Faber. „Sie müssen aufgrund des auch von der EU-Kommission
kritisierten Regionalisierungsprinzips in jedem Bundesland
unterschiedliche Erlaubnisse einholen; klare und objektive Kriterien
gibt es dafür ebenso wenig wie einen Rechtsanspruch.“
Nur das Land Schleswig-Holstein hatte sich 2012 mit einem eigenen
Glücksspielgesetz auf einem rechtssicheren Kurs befunden. Dieser
Alleingang endete jedoch nach den Neuwahlen der Landesregierung
wenige Monate später. Faber: „Die Lösung für eine bundesweite,
europarechtskonforme Regelung liegt schon lange auf dem Tisch. Das
Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein wurde seinerzeit von der
Kommission im Notifizierungsverfahren als europarechtskonform
gebilligt und ist international anerkannt.“
Der EU Pilot ist der letzte Ausweg vor Einleitung eines formellen
Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission. Er
dient der Klärung oder Lösung von Problemen bezüglich der
Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht.
Deutschland hat nun 10 Wochen Zeit, um auf den EU Pilot der
Kommission zu antworten.
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Deutscher Lottoverband
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