Gläubigerausschuss über die Anpassungen im Insolvenzplan informiert / Erhöhung der Rückzahlungsquote von 43% auf 52% / Verstärkte Kontrolle des Managements vorgesehen

In der heutigen Gläubigerausschusssitzung in
Gegenwart des Sachwalters wurde der, in den letzten Wochen
überarbeitete, Insolvenzplan vorgestellt und erörtert. Die
Anpassungen beruhen primär auf dem der WGF AG schriftlich am 5. April
zur Verfügung gestellten Forderungskatalog der großen
Anlegerschutzvereinigungen (SdK) und (DSW) sowie öffentlich bekannter
Forderungen. Während der ursprüngliche Insolvenzplan noch eine
Rückzahlungsquote von 43,3 Prozent vorsah, konnte diese Quote durch
die sachlichen Anpassungen für die Gläubiger auf 52,3 Prozent erhöht
werden. Diese Erhöhung ist durch die geänderten Besserungsscheine
sowie die geänderte Verteilung der sogenannten Übererlöse erzielt
worden.

Ein von den Gläubigervertretern geforderter Gläubigerausschuss
wird installiert. Dieser wird mit weitreichenden Befugnissen
ausgestattet, um sowohl das Management der WGF AG, als auch den
Sachwalter effektiv kontrollieren zu können. Gemeinsam mit dem
Aufsichtsrat wird sich der Gläubigerausschuss für die Erfüllung des
Insolvenzplans einsetzen. Die überarbeitete Version des
Insolvenzplans definiert einen weitreichenden Katalog an
zustimmungspflichtigen Geschäften, der eine enge Kontrolle des
Managements auch nach Zustimmung zum Insolvenzplan und der
Fortführung des Unternehmens sicherstellt.

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