Folgende Anwälte behaupten zu Zeit, die Firma GES Registrat GmbH würde Kunden täuschen und die Anwälte würde diesen getäuschten Kunden helfen. Vielerseits finden sich hier schnell formulierte Schlagworte wie: “Abzocke”, “Kündigung”, Rechnung nicht bezahlen”, “Vorsicht” und “schlechte Erfahrung”.
Dabei geht es der Anwaltskanzleien scheinbar nicht das Wohl ihrer Mandanten, sondern vor allem darum, neue Kunden zu gewinnen und somit Profit zu erwirtschaften. Tatsache ist, dass die Kosten der falschen Abwehr für eine nicht bezahlte Rechnung den Rechungsbetrag der vorgeblichen “Abzocke” leicht übersteigen können. Genau das verschweigen die Anwälte. Bei allem Buhlen um die anwaltliche Vertretung, verschweigen diese die gegebene Vorsicht seitens ihrer Mandanten, trotz der gegebenen Erfahrung.
Folgende Anwälte sind bei der angeblich ganz einfachen Kündigung der Rechnungen der Firma GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) sehr weit vorn mit der Anmahnung der gegebenen Vorsicht vertreten:
• kanzlei-thomas-meier.de
• radziwill.info
• anwaltsregister.de
• ll-ip.com
• rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de
Da das Beschädigen des Ansehens eines Unternehmens als angebliche “Abzocker”, wo es einer sofortige Kündigung des Vertrages bedarf und in keinem Falle eine Rechnung bezahlt werden sollte, da hier äußerste Vorsicht und durchgängig schlechte Erfahrung eine Rolle spielen soll, nachhaltig geschädigt wird ist die Frage: Wer sind die wirklichen Abzocker?
In diesem Falle bedarf es einer fairen Gegendarstellung: Die GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) erbringt eine nachhaltige Leistung. Der Schrei nach “Betrug”, “Nichtbezahlung der Rechnung” und die angebliche “Vorsicht” ist eine Falle. Es ist von den Anwälten nur beabsichtigt, die Kunden die Rechnung nicht bezahlen zu lassen, oder zur Kündigung zu bewegen, um somit eine Abhängigkeit zu schaffen. Vielleicht ist das die echte Abzocke?
Vorneweg noch eine Anmerkung: In Deutschland gilt der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Darüber hinaus gilt der Grundsatz, dass jemand unschuldig ist, wenn nicht von einem Gericht etwas anderes festgestellt wird. Dadurch ist der Anschein eines “Betruges”, der “Abzocke” und der “Kündigung” ohne ein verwertbares Urteil einfach nur Abzocke seitens der Anwälte?
Für die Firma GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) soll das nach den Angriffen der “vorsichtigen” Anwälte scheinbar nicht bestehen.
Die Firma GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) wird mit anderen “abzock” Firmen in einen Topf geworfen, welche im Gegensatz nichts anderes bieten, als einen einfachen Eintrag in einem Datenregister. Dies hat mit den von der GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) angebotenen Leistung nichts zu tun. Der Ruf nach “Vorsicht” ist einfach nur unbegründet.
Wollen die Anwälte den selbstständigen Unternehmer bevormunden und nutzen den aufgesetzten Ruf nach “Vorsicht” und “Betrug”? Wie ist die Sachlage?
Die Kunden der GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat; Gewerberegistrat) erhalten folgende Leistungen:
• Eintrag in der einer umfassenden Datenbank mit Logoeintrag, Produktbilden, Keywords und detaillierter Unternehmensbeschreibung
• Nutzung von bis zu 5.000 Firmendatensätzen pro Jahr für eigene Marketing-Aktivitäten
• Optimierung der Auffindbarkeit des Unternehmens
• Bis zu 6 Online-Anfragen pro Jahr an angeschlossene Rechtsanwälte rund um die eigene Firma ohne Zusatzkosten
• Bis zu 6 Bonitätsauskünfte (Firmenauskünfte) durch angeschlossene Partner
Die “abgezockten” Unternehmer erhalten also ein umfassendes Leistungsangebot und können selbst entscheiden, ob Sie die geringe Rechnung hierfür bezahlen möchten oder den Vertrag nach Ende der Laufzeit kündigen. Die “Erfahrung” der Kunden kann ja nicht nur negativ sein. Doch die “Anwälte” rufen nach “Vorsicht” und “Abzocke”? Einer allgemeinen Belehrung, die Rechnung nicht zu bezahlen bedarf es hier nicht. Die Provokation einer gerichtlichen Auseinandersetzung bringt den Anwälten schnelles Geld: Es ist keine Berufung möglich! Eine tolle Erfahrung kann das nicht sein. Wo bleibt denn der Hinweis der Anwälte auf das sinnlose Kostenrisiko? Wer hilft denn hier wem?