Eine wichtige Neuerung des
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) aus Patientensicht ist
die feste Verankerung der unabhängigen Patientenberatung in die
gesetzliche Krankenversicherung ab 2011. Die Patientenorientierung im
Gesundheitswesen ist aus Sicht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ein
richtiger Schritt. „Von einer kompetenten Patientenberatung
profitieren Patienten und Versicherte. Sie erhalten professionelle
Informations- und Beratungsangebote und werden darin gestärkt, ihre
Rechte selbständig wahrnehmen zu können“, so der Vizepräsident der
Bundeszahnärztekammer, Dr. Dietmar Oesterreich.
Bisher wurde die unabhängige Patientenberatung im Rahmen eines
Modellvorhabens gefördert. Die gewonnenen Erkenntnisse aus vier
Jahren Modelllaufzeit wurden heute von der Unabhängigen
Patientenberatung Deutschland (UPD) in Berlin präsentiert: Seit 2006
haben etwa 250.000 Patienten Rat, Hilfe und individuell angepasste
Informationen erhalten. Aber auch 7.645 Beschwerden z. B. über
Behandlungen oder Rechnungen gingen im ersten Halbjahr 2010 bei der
UPD ein. „Informationsbedürfnis und Beschwerden über Behandler oder
Krankenkassen sind ein Zeichen für Transparenz und die Einbindung des
Patienten. Die Patienten werden mündiger gemacht – das bringt
Verantwortung und natürlich auch Nachfragen“, erklärt Oesterreich.
Zwar ist das Verhältnis von ca. 2.300 Beschwerden im
zahnärztlichen Sektor zu den im ersten Halbjahr 2010 ca. 40 Millionen
durchgeführten Behandlungsfällen äußerst gering. Trotzdem nimmt die
Zahnärzteschaft diese Ergebnisse sehr ernst und geht aktiv mit dem
Thema im Rahmen der eingerichteten Patientenberatungsstellen sowie
Gutachter- und Schlichtungsstellen in ihren Organisationen um.
„Gerade im zahnmedizinischen Bereich ist der Patient durch die
unterschiedlichen wissenschaftlich anerkannten Therapieoptionen und
die gesetzlichen Entscheidungen zur Kostenbeteiligung stärker in die
Behandlungsabläufe involviert. Insbesondere die finanzielle
Beteiligung der Patienten führt häufig zu Nachfragen.“, so
Oesterreich weiter.
Nach den Vorstellungen des Patientenbeauftragten der
Bundesregierung, Wolfgang Zöller (MdB), soll die unabhängige
Patientenberatung ab Januar im Rahmen einer verankerten
Berichtspflicht über die Anfragen und Beschwerden eine
patientenorientierte Rückmeldefunktion in das Gesundheitssystem
gewährleisten.
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