Die Pflegeversicherung ist ein Teil der Sozialversicherungen in Deutschland und wurde 1995 eingeführt. Ihre Aufgabe ist es pflegebedürftige Versicherte in ihrer Not zu unterstützen. In Deutschland herrscht die Pflegeversicherungspflicht, das heißt jeder muss eine Pflegeversicherung abschließen. Für gesetzlich Versicherte gibt es das Pflegegeld, welches eng mit der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden ist. Privat Versicherte müssen sich eigenständig um einen Schutz für Pflegebedürftigkeit suchen. Das Verbraucherportal 1A.NET beantwortet unter http://www.1a.net/pflegeversicherung die wichtigsten Fragen zur Pflegeversicherung und greift zusätzlich Themen auf, wie:
– Pflegestufen, Pflegeheim und Pflegezeit
– Definition Pflegebedürftigkeit
– Pflege-Riester
– Leistungen der Pflegeversicherung
Beiträge 2012 für die Pflegeversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung ist einkommensabhängig und beträgt aktuell 1,95 Prozent. Für kinderlose Versicherte über 23 Jahre erhöht sich der Beitrag jedoch auf 2,2 Prozent des Bruttoeinkommens. Außer im Bundesland Sachsen wird der Beitragssatz je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber übernommen. Wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung können Familienmitglieder kostenfrei mitversichert werden. In der privaten Pflegeversicherung werden die Beiträge auch unter Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Die Leistungen und bBeiträge der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung sind ähnlich, da sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind.
Voller Schutz mit der Pflegzusatzversicherung
Die privaten und gesetzlichen Pflegeversicherungen sind nur Teilpolicen, die nicht alle Risiken abdecken. Für Interessenten, die nicht von Sozialleistungen bei Pflegebedürftigkeit abhängig sein wollen oder ihre Angehörigen nicht belasten wollen, kommt eine private Pflegezusatzversicherung in Frage. Sie übernimmt Leistungen, für die die bestehende Pflegeversicherung keine Kosten übernimmt.
Weitere Informationen unter:
http://www.pflegeversicherung.net/